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Förderung von Tierwohlställen: EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfen von 1 Mrd. Euro

Das Bundesprogramm Umbau Tierhaltung wurde durch die EU-Kommission genehmigt. ©ISN/Canva

Das Bundesprogramm Umbau Tierhaltung wurde durch die EU-Kommission genehmigt. ©ISN/Canva

Die Europäische Kommission hat gestern (30.01.24) das von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegte Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung im Umfang von 1 Milliarde Euro genehmigt. Das Geld soll mithilfe von zwei Beihilferegelungen an die Landwirte ausgezahlt werden. Gefördert werden sollen Investitionen in Stallneu- und -umbauten als auch laufende Mehrkosten aufgrund höherer Tierhaltungsstandards, berichtet AgE.

ISN: Finanzielle Förderung brauchen die Schweinehalter ohne Zweifel für den Umbau ihrer Tierhaltung. Entscheidend wird sein, dass die Kriterien und Zugangsvoraussetzungen für die Betriebe so gestaltet sind, dass die Schweinehalter überhaupt an das Geld rankommen.

 

Deutschland kann in den kommenden Jahren insgesamt 1 Mrd. Euro an Beihilfen zur Verbesserung des Tierwohls auszahlen. Die Europäische Kommission hat dafür am Dienstag (30.1.) grünes Licht gegeben. Es geht um zwei Regelungen, die insbesondere die Tierwohlstandards für Schweine verbessern sollen.

Konkret werden Investitionen zur Modernisierung von Schweineställen bereitgestellt. Auch sollen Haltungspraktiken zur Verbesserung der Tierwohlstandards unterstützt werden. Beide Regelungen können künftig auf andere Tierarten ausgedehnt werden. Zu den Begünstigten zählen kleine und mittlere Viehzuchtbetriebe.

 

Investitionen und laufende Mehrkosten werden gefördert

Im Rahmen der ersten, mit 675 Mio. Euro ausgestatteten Regelung werden Direktzuschüsse gewährt. Diese können bis zu 60% der beihilfefähigen Investitionskosten für die Modernisierung von Schweineställen zur Verbesserung der Tierwohlstandards abdecken. Der Abruf dieser Gelder soll bis Ende 2030 möglich sein.

Die zweite Regelung wird mit 325 Mio. Euro gefördert. Gezahlt werden Direktzuschüsse, die bis zu 80% der zusätzlichen Kosten für die Anpassung der Tierhaltung an Methoden abdecken, die ebenfalls höhere Tierwohlstandards bieten. Darunter fällt beispielsweise die zusätzliche Gabe von Raufutter und Einstreu. Laut Kommission läuft dieses Maßnahmenpaket bis Ende 2031.

Die ISN meint:

Finanzielle Förderung brauchen die Schweinehalter ohne Zweifel für den Umbau ihrer Tierhaltung. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass die EU-Kommission der Bundesförderung grünes Licht erteilt hat und es weiter voran gehen kann. Damit sind jedoch die Umbau- und Genehmigungshürden für die Schweineställe in keiner Weise aus dem Weg geräumt. Auch müssen die Schweinehalter überhaupt an das Geld herankommen. Eine Schaufensterförderung, die aufgrund zu hoher Zugangsvoraussetzungen für die meisten Betriebe kaum erreichbar ist, bringt lediglich Mitnahmeeffekte für wenige Betriebe – unabhängig davon, dass der Fördertopf ohnehin viel zu klein ist. Deshalb ist es jetzt entscheidend, dass schnell alle Details geklärt werden, sowohl was die Kriterien zur Umsetzung des Bundesprogramms als auch die Zugangsvoraussetzungen für die Betriebe betrifft.

Am Ende muss jeder Schweinehalter individuell für seinen Betrieb kalkulieren, ob die Förderung für ihn hilfreich ist oder er am Ende durch zusätzliche Vorgaben finanziell sogar schlechter dasteht.


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