26.05.2023rss_feed

BMEL reicht Bundesprogramm zur Förderung von Tierwohlställen zur Notifizierung in Brüssel ein

©ISN

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat nach eigenen Angaben das Notifizierungsverfahren für das geplante Bundesprogramm zur Förderung von Tierwohlställen eingeleitet. Laut BMEL wurden die Förderrichtlinien noch einmal auf Grundlage der Eingaben aus den Verbänden und den Ländern nachüberarbeitet.
ISN: Die Überarbeitung der Förderrichtlinien ist an einigen Stellen erkennbar und einzelne Klarstellungen sind durchaus positiv zu sehen. Die Fördersätze sind allerdings nach wie vor zu niedrig. Eine genaue Bewertung ist erst möglich, wenn die überarbeiteten Richtlinien in vollem Umfang und mit allen Details vorliegen.

 

Das geplante Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung liegt zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission in Brüssel. Laut Pressemitteilung des BMEL erhofft man sich innerhalb der nächsten drei Monate grünes Licht für die Förderung von Tierwohlställen. Finanziell unterstützt werden sollen demnach künftig sowohl Investitionen in Stallneu- und -umbauten als auch laufende Mehrkosten aufgrund höherer Tierhaltungsstandards. Die Förderung soll zunächst in der Schweinehaltung für Sauen, Aufzuchtferkel und Mastschweine angeboten werden. Der Förderzeitraum beträgt zehn Jahre. Insgesamt steht dafür in dieser Legislaturperiode 1 Mrd. Euro zur Verfügung.

 

Gestaffelte Investitionsförderung

Nach dem überarbeiteten Förderprogramm soll die investive Förderung je nach Investitionssumme weiterhin gestaffelt werden. Allerdings wurde demnach eine dritte Staffel für Investitionen über 2 Mio. € hinaus ergänzt, so dass die Staffeln für die Investitionsförderung folgendermaßen aussehen: Wer bis zu 500.000 Euro investiert, soll künftig eine Förderung von 60 % der Gesamtbausumme erhalten. Für darüberhinausgehende Investitionen bis 2 Mio. Euro sollen 50 % der Kosten gefördert werden, weitere Kosten bis 5 Mio. Euro mit 30 %. Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung von 2 GVE/ha sowie bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung. Dazu zählen laut Angaben des BMEL ein größeres Platzangebot sowie der Zugang zum Außenklima oder Auslauf.

 

Keine Bestandsbegrenzung bei laufender Förderung

Die Förderung der laufenden Mehrkosten soll jährlich beantragt werden müssen. Sie ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt. Die ursprünglich vorgesehen Vorgaben wurden gelockert. Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine sollen nun 80 % der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine sinkt der Fördersatz auf 70 %. Das BMEL betont, dass damit keine Bestandsbegrenzung einhergehe, sondern die Tierzahlen lediglich eine Förderobergrenze bedeuteten. Zudem seinen auch Teilbetriebsumstellungen förderfähig, um Betrieben den schrittweisen Einstieg in die Vermarktung von tiergerechter erzeugten Produkten zu ermöglichen.

 

Thünen-Institut ermittelt laufende Kosten

Die Höhe der Pauschale für laufende Kosten sollen durch das Thünen-Institut und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt werden. Die Betriebe müssen dazu bestimmte Kriterien einhalten. Vorgesehen ist auch, dass mindestens 70 % der Tiere einen intakten, unkupierten Ringelschwanz aufweisen müssen. Zudem sollen die Betriebe an einem System zur Verfolgung der Tiergesundheit teilnehmen müssen. Die Verwaltung des Bundesprogramms soll der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) obliegen.

 

Die ISN meint:

Auch wenn die Überarbeitung der Förderrichtlinien an einigen Stellen bereits erkennbar wird und einzelne Klarstellungen – wie z.B. die Ermöglichung eines Teilumbaus – durchaus positiv zu sehen sind, ist eine genaue Bewertung erst möglich, wenn die überarbeiteten Richtlinien in vollem Umfang und mit allen Details vorliegen. Angesichts der extrem hohen Umbaukosten, die auf den Betrieben entstehen, sind die Förderquoten nach wie vor zu niedrig. Die Höhe der laufenden Förderung ist angesichts der ausstehenden Berechnungen des Thünen-Instituts noch nicht abschätzbar. Unabhängig davon muss am Ende jeder Schweinehalter individuell für seinen Betrieb kalkulieren, ob die Förderung für ihn hilfreich ist oder er am Ende durch zusätzliche Vorgaben finanziell sogar schlechter dasteht.

 

Mit Material von Agra Europa, BMEL


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