15.12.2023rss_feed

Bundesweit gleiche Förderbedingungen für den Umbau von Schweineställen geplant – ISN: Schaufensterförderung ohne zusätzliche Planungssicherheit

Bund und Länder wollen bei der künftigen Stallbauförderung bundesweit einheitliche Bedingungen für Schweinehalter schaffen.

Bund und Länder wollen bei der künftigen Stallbauförderung bundesweit einheitliche Bedingungen für Schweinehalter schaffen.

Bund und Länder wollen bei der künftigen Stallbauförderung bundesweit einheitliche Bedingungen für Schweinehalter schaffen. Dafür sollen ab Inkrafttreten des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung Anfang 2024 laufende Förderprogramme der einzelnen Bundesländer zum Umbau von Schweineställen zur Verbesserung des Tierwohls bis 2027 ausgesetzt werden.

ISN: Mehr Planungssicherheit für die Schweinehalter gibt es mit der Schaufensterförderung des Bundes nicht. Die Umbauhürden bleiben bestehen und im Endeffekt steht sogar noch weniger Förderung für Schweinehalter zur Verfügung. Schweinehalter, die umbauen wollen, sollten nicht zu sehr auf die Bundesförderung setzen, sondern erst einmal die Vermarktungsoptionen ausloten.

 

Wie aus einem Bericht von Agra Europe hervorgeht, hat der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) in seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für die Jahre 2024 bis 2027 beschlossen. Danach soll es mit dem für Anfang 2024 geplanten Inkrafttreten des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung gleiche Förderbedingungen für Schweineställe in allen Ländern geben. Dazu wird die laufende Förderung der besonders tiergerechten Schweinehaltung aus der GAK herausgelöst; die investive Förderung von Stallbaumaßnahmen für die Schweinehaltung zur Verbesserung des Tierwohls wird befristet bis zum Jahresende 2027 in der GAK ausgesetzt. Weiter in der GAK möglich bleiben die Förderung von Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz in Ställen sowie die befristete Modernisierungsförderung im Bereich Sauenhaltung.

 

Özdemir verspricht Planungssicherheit für die Tierhaltung

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, der dem PLANAK vorsteht, sprach anschließend von einem wichtigen Schritt, um den Landwirtinnen und Landwirten verlässliche und für ganz Deutschland einheitliche Rahmenbedingungen zu geben. Das bringt Planungssicherheit, damit die Tierhaltung bei uns eine Zukunft hat, betonte der Minister und kündigte eine abgestimmte Förderung aus einem Guss an: Wir unterstützen die Betriebe mit einem Bundesprogramm beim Umbau bestehender Anlagen und den Bau neuer Ställe. Auch die laufenden Mehrkosten in der Schweinehaltung würden berücksichtigt. Um Doppelförderung zu vermeiden, habe der PLANAK die Gemeinschaftsaufgabe entsprechend angepasst.

 

Die ISN meint:

Von mehr Planungssicherheit für die Schweinehalter kann man wohl kaum sprechen. Das Anpreisen der Vorteile der Bundesförderung durch Landwirtschaftsminister Cem Özdemir ist deshalb unter der Kategorie Schaufensterförderung zu verbuchen. Bundeseinheitliche Förderkriterien für den Umbau der Schweinehaltung sind zwar zunächst einmal richtig – die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten (z.B. hinsichtlich der Betriebsstrukturen) aber ebenso. Deshalb wären ergänzende länderspezifische Fördermöglichkeiten, die auf einen bundeseinheitlichen Förderrahmen abgestimmt sind, deutlich besser gewesen.

Im Grundsatz ändert sich nun nichts daran, dass die in Aussicht gestellte Förderung des Bundes nur für wenige Schweinehalter in Frage kommen wird. Zu hoch sind die Zugangsvoraussetzungen und Kriterien laut den Richtlinienentwürfen für die meisten Betriebe. Und auch die Umbauhürden sind damit in keiner Weise aus dem Weg geräumt. Im Wesentlichen wird es auf Mitnahmeeffekte hinauslaufen – zumindest, wenn es um die laufende Förderung geht. Die Konzentration der Förderung auf das Bundesprogramm bedeutet hingegen, dass auch die Länderbeteiligungen wegfallen – im Endeffekt also deutlich weniger Fördergeld für die Schweinehalter zur Verfügung steht. Dabei ist der Fördertopf des Bundes ohnehin viel zu klein und die Frage, ob selbst dieser angesichts der angespannten Haushaltslage im Bund und der ausstehenden Notifizierung aus Brüssel Bestand haben wird, ist mehr als berechtigt.

Im Grunde ist es zweitrangig, ob das Geld nun aus den Ländern oder dem Bund kommt – entscheidender ist, dass die Schweinehalter überhaupt an das Geld kommen und genau hier liegt – wie schon beschrieben – der Knackpunkt. Die Länder dürfen sich trotz der Einigung nicht aus der Verantwortung stehlen und müssen ergänzende Förderwege beschreiten, die nicht mit der Bundesförderung kollidieren. Schweinehalter, die ihre Ställe umbauen wollen, sollten nicht zu sehr auf die Fördermittel setzen, sondern erst einmal die Vermarktungsoptionen ausloten, um dann betriebsspezifisch zu prüfen, ob es Sinn macht, Förderung zu beantragen.


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