15.02.2021rss_feed

Ergebnisse der Bundesratssitzung – Handelspraktiken, Mindestpreise, Tiertransporte, …

© Bundesrat

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Auf seiner zweiten Sitzung des Jahres befasste sich der Bundesrat mit zahlreichen Themen, die für Schweinehalter von Bedeutung sind. Zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes wurden verschiedene Änderungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung gefordert. Außerdem fordert der Bundesrat ein Verbot von Tiertransporten in problematische Drittstaaten. Drei Anträge wurden an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen.

 

Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes: Bundesrat fordert Verbot der grauen Liste

Wie Agra Europe (AgE) berichtet, sieht der Bundesrat bei der geplanten Novellierung des Agrarmarktstrukturgesetzes, mit der die EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) umgesetzt werden soll, erheblichen Nachbesserungsbedarf. In der am Freitag beschlossenen Stellungnahme fordert die Länderkammer die Bundesregierung dazu auf, in der Lebensmittelversorgungskette alle Handelspraktiken der sogenannten grauen Liste zu verbieten. Gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen lediglich zwei dieser Praktiken untersagt werden.

Daneben halten es die Länder für erforderlich, auf künftig neu auftretende, im Gesetz bislang nicht beschriebene unlautere Handelspraktiken reagieren zu können. Dazu werde in dem neuen Gesetz eine Generalklausel zur Erfassung neuer Praktiken gebraucht. Wichtig ist dem Bundesrat zudem, dass auch Werbung für Fleisch und Fleischerzeugnisse, die auf Niedrigpreise abgestellt ist, verboten wird. Derartige Preise spiegelten den Wert der Tiere und die notwenige Arbeit bis zum Fleischerzeugnis nur unzureichend wider.

Kritik übte die Länderkammer am geplanten Geltungsbereich des Gesetzes. Nach seiner Ansicht müssen neben den Handelsunternehmen auch die Verarbeitungsunternehmen als die Hauptabnehmer von Primärprodukten für die Gestaltung fairer Lieferbeziehungen stärker in die Pflicht genommen werden. Moniert wird auch, dass nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 350 Mio. Euro unter den Schutz des neuen Gesetzes fallen sollen. Damit blieben große Teile der Verarbeitungswirtschaft außen vor. Hier sei eine erneute Prüfung notwendig.

Keine Mehrheit im Bundesrat fanden die Ausschussempfehlungen, eine Preisbeobachtungs- und Beschwerdestelle einzuführen, den Verkauf von Lebensmitteln unter dem Erzeugerpreis zu verbieten und die nachträgliche Festsetzung von Auszahlungspreisen insbesondere im Bereich der Milch zu untersagen.

Die ISN lehnt ein kategorisches Werbeverbot für Fleisch ab – dazu hatten wir in dieser Meldung berichtet:

Bundestag berät über Umsetzung der UTP-Richtlinie – Länder fordern schärferes Recht

 

Änderung des Fleischgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Der Gesetzesantrag von Baden-Württemberg, mit dem anerkannten Vereinigungen von Erzeugerorganisationen die Möglichkeit gegeben werden soll, für ihre zugehörigen Erzeugerorganisationen und deren angeschlossenen Produzenten verbindliche Mindestpreise pro Kilogramm Schlachtgewicht für Fleisch festzusetzen, wurde vom Bundesrat an den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie den Wirtschaftsausschuss zur Beratung überwiesen

Im www.schweine.net haben wir darüber berichtet und festgesetzte Mindestpreise als nicht praktikabel umsetzbar eingeordnet.

Bundesrat: Baden-Württemberg will Festlegung von Mindestpreisen ermöglichen

Nutztierstrategie des Bundes

Auch der Entschließungsantrag von Niedersachsen zur Konzeption einer Finanzierungsstrategie inkl. einer Tierwohl-Abgabe als Teil der Nutztierstrategie des Bundes zum Umbau der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung wurde vom Bundesrat an den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie den Finanzausschuss zur Beratung überwiesen.

Dass Niedersachsen auf das Tempo bei der Umsetzung einer Nutztierstrategie des Bundes drückt, ist genau richtig. Lesen Sie hierzu auch unsere Meldung:

Niedersachsen bringt Landes-Nutztierstrategie auf den Weg

 

Verbot des Tiertransports in Drittstaaten: Länder fordern Verbot bei problematischen Drittländern

In puncto Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten fordert der Bundesrat, dass die zuständigen Stellen in den Bundesländern hier zukünftig rechtssichere Verbote aussprechen können, wenn anzunehmen ist, dass die Tiere bei der Verbringung und am Bestimmungsort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden. Hierzu soll die Bundesregierung die betreffenden Drittstaaten auflisten, so AgE. Dabei geht es den Ländern gemäß der Entschließung im Kern darum, Rechtssicherheit für alle Beteiligten, insbesondere Veterinärämter und Wirtschaftsbeteiligte, zu schaffen.

Der Länderkammer zufolge soll sich die Bundesregierung außerdem auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende, von ihrem Hoheitsgebiet ausgehende Tiertransporte untersagen müssen, wenn konkrete Anhaltspunkte für tierschutzwidrige Bedingungen bei der Beförderung vorliegen. Genannt werden beispielsweise lange Transportzeiten oder Außentemperaturen unter 5°C oder über 25°C. Eine Lieferung soll auch dann nicht durchgeführt werden dürfen, wenn den Tieren während des Transports oder nach ihrer Ankunft am Zielort Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.

Schließlich wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Versorgungsstellen in Drittländern kontrolliert und zertifiziert werden, was auch für Verladehäfen und Transportschiffe gelten soll. Zudem soll der Bund darauf hinwirken, dass die Dauer von Tiertransporten auf acht Stunden begrenzt wird und ein Echtzeitzugang zu Navigationsdaten der Transportfahrzeuge möglich ist. Außerdem mahnt der Bundesrat eine Überprüfung der Bußgeldtatbestände in der EU-Tierschutztransportverordnung an.

Mehr Tierwohl im Fleischsektor Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen und -geräte

Der Entschließungsantrag von Baden-Württemberg zur Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für Betäubungsanlagen und -geräte wurde vom Bundesrat an den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen.


Bundesratssitzung am Freitag: Die wichtigsten Tagesordnungspunkte für Schweinehalter

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