30.05.2018rss_feed

ELER-Tierwohlförderung in Niedersachsen - Antragszeitraum bis zum 15. Juni verlängert

Ringelschwanz Info

Eigentlich sollten Sie bis zum 15 Mai 2018 längst abgegeben sein, die Papieranträge für die ab 1. Dezember 2018 beginnende nächste Phase der niedersächsischen ELER-Tierwohlförderung - also die sogenannten Ringelschwanzprämie und die Ferkelprämie. Nun hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium in Hannover mitgeteilt, dass der Antragszeitraum verlängert und Anträge nun bis spätestens zum 15. Juni 2018 bei der Landwirtschaftskammer-Fachbereich 2.1 / SG 2.1.1 in Oldenburg gestellt sein müssen.

 

ANDI-Antrag und (!) Papierformular

Wie das Ministerium weiter mitteilt, muss das Papierformular zwingend ausgefüllt werden! Zusätzlich muss immer ein Antrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen (ANDI-Antrag) vorliegen.
Der Termin 15 Juni 2018 ist ein Ausschlusstermin, das heißt, später eingehende Anträge werden abgelehnt.

 


Hier geht es zum Papierformular

Hier finden Sie alle notwendigen Formulare

Lesen Sie auch die ausführlichere Meldung zur ursprünglichen Antragsfrist

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den Förderbedingungen finden Sie hier...

Expertennetzwerk für Tierschutz und Tiergesundheit (Ringelschwanz)

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