20.03.2018rss_feed

Ringelschwanzprämie Niedersachsen: Anträge für neue Förderperiode bis 15. Mai möglich

Ringelschwanz

Niedersächsische Landwirte, die auf das Kupieren der Schweineschwänze verzichten möchten, können sich bis zum 15. Mai für die neue Förderperiode mit Ringelschwanz- und Ferkelprämie bewerben.

 

Mit der Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren von Nutztieren will das niedersächsische Landwirtschaftsministerium einen zusätzlichen Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung des Tierschutzplans Niedersachsen geben. Das Geld dafür stammt aus dem ELER-Fonds (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums).

 

Begleitung durch praxisbezogene Beratung

Die Teilnehmer der sogenannten Ringelschwanzprämie sowie der Ferkelprämie werden durch eine praxisbezogene Beratung begleitet. Diese Förderungen wurden in enger Abstimmung mit Experten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. So erfolgt auch hier wie bei allen ELER-Maßnahmen eine unabhängige Bewertung der Maßnahmen durch das Thünen-Institut des Bundes.

 

Das jetzt wieder eröffnete Antragsverfahren gilt für Legehennen, Ferkel und Mastschweine sowie die Sauenhaltung. Die Anträge auf Teilnahme müssen bis zum 15. Mai bei der Landwirtschaftskammer (Bewilligungsstelle) eingereicht werden.

Für das Antragsverfahren wird eine Summe von mindestens 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung der Anträge und dem Bewilligungsverfahren beginnt der Förderzeitraum ab 1.12. 2018.

 

Im aktuellen einjährigen Verpflichtungszeitraum (1.12.17 bis 30.11.18) werden circa 934.000 Legehennen, 216.000 Mastschweine, 3.740 Sauen und 183.000 Ferkel gefördert. Insgesamt nehmen knapp 400 Betriebe an den ELER-Maßnahmen teil.


Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den Förderbedingungen finden Sie hier...

Expertennetzwerk für Tierschutz und Tiergesundheit (Ringelschwanz)

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