27.05.2021rss_feed

Bundesratssitzung am Freitag: Abstimmung über TA-Luft und weitere Themen

© Bundesrat

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Auf seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpause befasst sich der Bundesrat am Freitag, 28.05.2021 mit einigen Themen, die für Schweinehalter von erheblicher Bedeutung sind. So steht zum Beispiel nach mehrmaligem Verschieben die Abstimmung über die Neufassung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) auf der Tagesordnung. Weiterhin soll über das Baulandmobilisierungsgesetz und die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes beraten werden.

 

Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft

Der Bundesrat wird morgen über die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft - abstimmen. Die Abstimmung war mehrfach verschoben worden. Über 300 Änderungseinträge wurden eingereicht. Die Neufassung soll die seit 2002 geltende Version an den Stand der Technik anpassen und zahlreiche EU-Vorgaben umsetzen. Damit sie in Kraft treten kann, muss der Bundesrat zustimmen. Die Bundesregierung hatte die Neuregelung der TA Luft im Dezember letzten Jahres beschlossen. Dem voraus gegangen waren jahrelange Diskussionen zwischen den verschiedenen Beteiligten sowie Differenzen zwischen den Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt. Auf die Tierhalter kommen mit der neuen TA Luft deutlich strengere und teure Vorgaben zu. So müssen künftig große Tierhaltungsanlagen ihre Abluft filtern und die Emissionen deutlich reduzieren.

Im www.schweine.net haben wir darüber berichtet und die Bundesländer aufgefordert, im Bundesrat die von der Bundesregierung eingebrachten Punkte zu korrigieren, damit die TA Luft nicht zum K.O. für die Schweinehaltung in Deutschland wird.


Bundesregierung beschließt Novelle der TA Luft – ISN: Bundesrat muss nun Korrekturen vornehmen

Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)

Der Bundesrat beschäftigt sich morgen abschließend mit dem Bundestagsbeschluss zur Mobilisierung von Bauland. Die Beschlussvorlagen zur Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) basieren auf dem letzten Beschluss des Bundestags Anfang Mai, der dem Entwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetzgesetz zugestimmt hatte – aber ohne die vom Bundesrat mit großer Mehrheit vorgeschlagene Tierwohlprivilegierung. Dieser für Tierhalter wichtige Passus als Ergänzung des § 35 BauGB hätte Genehmigungen von Stallumbauten zu mehr Tierwohl ohne unverhältnismäßig großen bürokratischen Aufwand ermöglichen können. Der Bundestag lehnte den Vorschlag im Ergebnis als zu weitgehend ab.

Die ISN bezeichnet diese Entscheidung als unehrlich und wirft der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag vor, mehr Tierwohl in deutschen Ställen auszubremsen.


Bundesregierung und Bundestag bremsen Tierwohl aus

Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes

Im Plenum der Länderkammer wird morgen zudem über die Novellierung des Agrarmarktstrukturgesetzes abgestimmt, mit der die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) umgesetzt werden soll. Zuletzt sah der Bundesrat erheblichen Nachbesserungsbedarf und forderte noch verschiedene Änderungen.

Über die Kritikpunkte hatten wir in dieser Meldung berichtet:


Ergebnisse der Bundesratssitzung – Handelspraktiken, Mindestpreise, Tiertransporte, …

Die ISN lehnt ein kategorisches Werbeverbot für Fleisch ab. Wie auch immer die Regelungen am Ende aussehen, Markt muss trotzdem stattfinden können, sonst sind sie kontraproduktiv für die Schweinehalter.


Bundestag berät über Umsetzung der UTP-Richtlinie – Länder fordern schärferes Recht

Über die Ergebnisse werden wir Sie im www.schweine.net informieren.

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