Bundesratssitzung am Freitag: Wichtige Punkte für Schweinehalter auf der Tagesordnung
Am 05.03.2021 tagt der Bundesrat zum dritten Mal in diesem Jahr. Auf der Tagesordnung stehen einige Punkte, die für Schweinehalter von Relevanz sind. © Bundesrat
Morgen (05.03.21) befasst sich der Bundesrat erneut mit einigen Themen, die für Schweinehalter von Bedeutung sind. Auf der Tagesordnung befinden sich die baden-württembergische Gesetzesinitiative für ein Mindestpreismodell bei Fleisch sowie ein weiterer Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg und der Entschließungsantrag von Niedersachsen zur Konzeption einer Finanzierungsstrategie inkl. einer Tierwohl-Abgabe als Teil der Nutztierstrategie des Bundes zum Umbau der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.
Nachfolgend haben wir die Ausschussempfehlungen an den Bundesrat zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zusammengefasst und eingeordnet.
Änderung des Fleischgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Die baden-württembergische Gesetzesinitiative für ein Mindestpreismodell bei Fleisch steht an diesem Freitag erneut auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung. Wie Agra Europe (AgE) berichtet, empfiehlt der Agrarausausschuss der Länderkammer, den Gesetzesantrag beim Bundestag einzubringen, während sich der Wirtschaftsausschuss dagegen ausspricht. Dem Gesetzentwurf zur Änderung des Fleischgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zufolge soll anerkannten Vereinigungen von Erzeugerorganisationen für Schlachttiere die Möglichkeit gegeben werden, für ihre Mitglieder verbindliche Mindestpreise pro Kilogramm Schlachtgewicht für Fleisch festzusetzen. Mit dieser Ausnahmeregelung soll dem strukturellen Ungleichgewicht auf den Fleischmärkten
besser begegnet werden.
Im www.schweine.net haben wir darüber berichtet und festgesetzte Mindestpreise als nicht praktikabel umsetzbar eingeordnet.
Mehr Tierwohl im Fleischsektor - Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen und -geräte
Darüber hinaus wird sich die Länderkammer mit zwei Entschließungsanträgen befassen. Wiederum auf Vorschlag von Baden-Württemberg soll die Bundesregierung aufgefordert werden, für eine weitere Verbesserung bei der Betäubung von Tieren bei der Schlachtung zu sorgen, berichtet AgE. Dazu beitragen soll die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen und -geräte.
Nutztierstrategie des Bundes
Niedersachsen zielt in einem weiteren Entschließungsantrag auf eine Umsetzung der Empfehlungen der Borchert-Kommission. Gefordert wird ein Finanzierungskonzept, um mit einer Tierwohlabgabe die Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu finanzieren. Zudem soll der Bundesrat seine Forderung nach Einführung eines staatlich verpflichtenden Tierwohllabels bekräftigen. Nach Angaben von AgE empfiehlt der Agrarausschuss, beide Entschließungen zu fassen.
Im www.schweine.net haben wir darüber berichtet und die Initiative von Niedersachsen eingeordnet. Aus Sicht der ISN ist es genau richtig, dass Niedersachsen bei der Umsetzung einer Nutztierstrategie des Bundes das Tempo anzieht. Entscheidend ist dabei aber, dass sich die Initiativen aus den Ländern und dem Bund nicht gegenseitig behindern und die Fäden am Ende zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt werden. Lesen Sie hierzu auch unsere Meldung: