08.06.2021rss_feed

Bauernmilliarde: Vorgaben für Landtechnikförderung gelockert

BMEL und Rentenbank

BMEL und Rentenbank

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die Vorgaben des Investitionsprogramms Landwirtschaft für die Förderung von Landtechnikinvestitionen gelockert. Wenn es aufgrund von Lieferengpässen hakt, können Landwirte jetzt eine Verlängerung für die Förderung beantragen, berichtet Agra Europe (AgE).

 

Antrag auf Verlängerung ab 1. August möglich

Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, können Zuwendungsempfänger bei nachweislichen Lieferschwierigkeiten eine Verlängerung der Lieferfrist über den 1. Dezember 2021 hinaus bis in das folgende Jahr beantragen. Anträge für die Verlängerung können den Ressortangaben zufolge ab dem 1. August bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden. Als Nachweis der Lieferschwierigkeiten sei dem Antrag eine Bestätigung des Anbieters beizufügen, dass der bewilligte Fördergegenstand nicht fristgerecht lieferbar sei.

 

Auch Maschinenwechsel machbar

Um einen möglichst großen Abfluss der Mittel aus dem Investitionsprogramm sicherzustellen, kann dem Ministerium zufolge bei Lieferengpässen ab sofort statt der ursprünglich beantragten Maschine auch eine andere der gleichen Kategorie gefördert werden, selbst wenn diese erst nach der ursprünglichen Antragstellung in die Positivliste der förderfähigen Landtechnik aufgenommen wurde. Auch in diesem Fall müssten entsprechende Nachweise für die Lieferschwierigkeiten zusammen mit dem Änderungsantrag eingereicht werden. Laut dem Berliner Agrarressort ist die Produktionskapazität und damit die Lieferfähigkeit der Landmaschinenhersteller beeinträchtigt, unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie. Die Lieferung innerhalb der für die Bewilligung der Förderung vorgegebenen Frist sei dadurch nicht immer gewährleistet.

 

Detaillierte Informationen zur Förderrichtlinie, zum Antragsverfahren sowie weiterführende FAQ finden Sie auf der Website der Landwirtschaftlichen Rentenbank.


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