14.04.2021rss_feed

Bauernmilliarde: Zweite Vergaberunde der Investitionsförderung startet

© BMEL, Twitter

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Das Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet in die nächste Runde. Mit der sogenannten Bauernmilliarde sollen schwerpunktmäßig Investitionen in moderne Maschinen zur präzisen und bedarfsgerechten Ausbringung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung gefördert werden.

Bis zum 21. April können sich interessierte Landwirte bei der Rentenbank registrieren. Die Zuschussvergabe erfolgt nach einem Interessenbekundungsverfahren per Los.

 

Dass viele Landwirte investitionsbereit sind, hat der Start des Investitionsprogramms Landwirtschaft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Anfang 2021 gezeigt. Aufgrund der hohen Nachfrage wurden die für das erste Halbjahr eingeplanten Mittel bereits voll in Anspruch genommen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte daraufhin entschieden, die zweite Trance des Programms vorzuziehen. Zuschüsse sollen in die Förderung von hochmodernen Maschinen fließen, die im Sinne des Klima- und Umweltschutzes z. B. enorme Einsparungen bei Pflanzenschutz- und Düngemitteln ermöglichen.
Wie das BMEL heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, treten die Änderungen mit der heutigen Veröffentlichung der ergänzten Richtlinie und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.



Registrierung und Antragsstellung im Überblick:

  • Die Registrierung für alle an einer Förderung interessierten Landwirte ist bis zum 21. April, 18 Uhr unter folgendem Link möglich: foerderportal.rentenbank.de/anmeldung. Diese Registrierung ist zur Teilnahme am Förderprogramm erforderlich.
  • Alle Registrierten erhalten von der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Anschreiben per E-Mail, mit der Einladung zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren.
  • Im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens teilen die an der Förderung interessierten Unternehmen mit, dass sie an der kommenden Antragsrunde teilnehmen möchten und ob sie auch prinzipielles Interesse an weiteren bzw. späteren Antragsrunden haben. Hierzu muss sich der Antragsteller eindeutig identifizieren, um Mehrfachanmeldungen zu verhindern.
  • Das Interessenbekundungsverfahren ist über mehrere Tage (vom 23. bis 30. April 2021) geöffnet.
  • Im Anschluss werden alle eingegangenen Interessenbekundungen je Förderbereich per Zufallsverfahren in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihung wird sukzessive die Einladung der Rentenbank an die Unternehmen ergehen, einen Zuschussantrag zu stellen.

 

Eckpunkte für Fördernehmer

Detaillierte Informationen zur Förderrichtlinie und zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Weiterführende FAQ werden derzeit aktualisiert und sind in Kürze bei der Rentenbank abrufbar.

 

Auf einer Positivliste sind alle Techniken, die im Rahmen der Investitionsförderung des Investitionsprogramms Landwirtschaft förderfähig sind, aufgelistet. Die aktuelle, geprüfte Version ist auf der Website der Landwirtschaftlichen Rentenbank abrufbar. Die bisherige Lieferfrist für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft wurde vom 31. Oktober auf den 1. Dezember 2021 verlängert.

 

Wichtig: Es werden nur Maßnahmen bewilligt und gefördert, die weder begonnen, gekauft, bestellt oder beauftragt worden sind.

 

 


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