19.06.2014rss_feed

Antibiotikamonitoring: Jetzt Nutzungsart melden!

Schweinehalter, die Ferkel aufziehen oder Schweine mästen, müssen bis zum 1. Juli 2014 ihre sogenannte Nutzungsart in der HIT-Datenbank melden. Konkrete Meldungen zum Antibiotikaeinsatz haben noch etwas mehr Zeit.

 

Die Daten zum Antibiotikaeinsatz und zu Bestandsveränderungen im Betrieb müssen für den Zeitraum ab dem 1.7.2014 in der staatlichen Datenbank bis allerspätestens zum 14. Januar 2015 vorliegen.

In der Zwischenzeit bedürfen einige wichtige Punkte noch der Klärung, beispielsweise wie der Datenaustausch zwischen QS-Datenbank und staatlicher HIT-Datenbank erfolgen soll. Wichtig ist, dass es keine Doppelmeldungen in die QS-Datenbank und HIT-Datenbank geben wird!

 

Die ISN rät: QS-Datenbank frühzeitig nutzen

Die Wirtschaft ist deutlich weiter als die staatliche Seite. Schweinehalter sollen aus der QS-Datenbank bereits zum 1.8.2014 eine vorläufige Auswertung zum betrieblichen Antibiotikaeinsatz nach den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes erhalten.

Falls dieses noch nicht geschieht: Nutzen Sie die QS-Antibiotikadatenbank! - Aus zwei wichtigen Gründen:

Erstens haben Sie Ihre Daten rechtzeitig parat. Auch wenn nun schon erste Eingaben in die HIT-Datenbank zu erfolgen haben, so werden die Eingaben in die QS-Datenbank nicht umsonst, sondern zukünftig per Schnittstelle übertragbar sein.

Zweitens bekommen Sie frühzeitig einen Einblick, wie Sie mit Ihrem Betrieb bezüglich des Antibiotikaeinsatzes im Vergleich liegen und können entsprechend rechtzeitig reagieren.


Lesen Sie auch: "Kleine Mastbetriebe brauchen Antibiotikaeinsatz nicht zu melden"

... und auch: "Neues Arzneimittelgesetz: Was rollt auf die Schweinehalter zu?"

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