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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine:
Vereinigungspreis
08.01.2020
1,86 €/IP
1,85 – 1,95 €
- 9
ISB
14.01.2020
1,85 €
/kg
1,84 – 1,865 €
- 3
ISN-Marktplatz
03.01.-09.01.
-
-
VEZG -Sauenpreis
08.01.2020
1,49 €
/kg
1,46 – 1,51 €
- 7
Auktionsergebnis Internet Schweinebörse vom 14.01.2020
Bei der Auktion der Internet Schweinebörse am heutigen Dienstag,
dem 14. Januar 2020 wurden von insgesamt 1.990 angebotenen
Schweinen in 12 Partien 1.555 Schweine in 9 Partien im Durchschnitt
zu einem Preis von
1,85 €/kg SG
(das sind - 3 Cent zur letzten
Auktion) in einer Spanne von 1,84 € bis1,865 € verkauft.
Es wurden 3 Partien mit 435 Schweinen nicht verkauft, da der
geforderte Mindestpreis nicht erreicht wurde.
Futter: Futterweizen fester
Auf dem Futtermittelmarkt haben die Marktteilnehmer zu Jahresbeginn
die Entwicklung der Einzelkomponenten im Blick. Auf dem
Getreidemarkt war zuletzt ein relativ guter Geschäftsverlauf zu
verzeichnen. Die Nachfrage habe sich über den Jahreswechsel
verbessert und die Preise liefen hoch, so ist es aus Maklerkreisen zu
hören. Die Abgabebereitschaft zu niedrigen Kursen sei begrenzt.
Futterweizen ist franko Südoldenburg aktuell für 19,10 €/dt zu haben,
das sind 40 Cent mehr als vor Weihnachten.
Der Markt für Sojaschrot bewegt sich in ruhigem Fahrwasser, man
warte auf neue Ware. Sojaschrot 44/7 franko Bramsche liegt aktuell bei
30,70 €/dt, das sind 20 Cent weniger als im Dezember.
Fleischmarkt: Stimmung noch eingetrübt
Am Fleischmarkt bleibt die Stimmung eingetrübt. Obwohl im
Lebensmitteleinzelhandel ein gewisser Auffüllbedarf zu verzeichnen
war, sind nach Angaben der Fleischhändler noch umfangreiche Mengen
verfügbar. Fette seien preislich stark eingebrochen und auch Teilstücke
wie die Lachse liefen schlechter. Das Exportgeschäft nach China laufe
zwar an, sei aber noch nicht auf dem gewohnten, hohen Niveau.
Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten Sie
wieder am morgigen Mittwoch ab ca. 15.00 Uhr.
ISN-Marktbericht von Dienstag, 14.01.2020
Am Schlachtschweinemarkt zeichnet sich ein Ende des
nachweihnachtlichen Angebotsüberhanges ab. Im
Rahmen der heutigen Auktion der Internet Schweine-
börse fanden sich für alle angebotenen Partien
Interessenten, wenngleich einige Partien wegen zu
hoher Mindestpreisforderungen nicht verkauft wurden.
Seitens maßgebender Schlachtunternehmen ist heute
Vormittag nochmals ein deutlicher Preisrückgang
gefordert worden, insoweit waren die Kaufinteressenten
bei der Gebotsabgabe etwas vorsichtiger.
Dass die Exportaussichten grundsätzlich gut sind und
schon bald mit knapperen Mengen am Markt zu
rechnen ist, haben die Dänen bereits erkannt, so dass
Danish Crown die dänischen Auszahlungspreise nach
einer Anhebung zu Jahresbeginn nun stabil hält.
Ferkelkastration: Bundeskabinett macht Weg
für Isoflurannarkose endgültig frei
Die Aufhebung des Tierarztvorbehalts für die
Betäubung bei der Ferkelkastration ist endgültig in
trockenen Tüchern. Das Bundeskabinett hat in der
vergangenen Woche die Ferkelbetäubungssachkunde-
Verordnung mit den vom Bundesrat verlangten
Änderungen beschlossen. ISN: Das ist gut so – jede
Alternative zum Verzicht auf die betäubungslose
Kastration ist wichtig, um möglichst vielen
Schweinehaltern eine Lösung zu bieten. Jetzt müssen
die Schulungen und die Anerkennung der Geräte
vorangetrieben werden.
Die Verordnung, die den Weg für die Kastration unter
Isoflurannarkose frei machen soll, tritt nach der
Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kürze in Kraft.
Die Zustimmung der Länderkammer hatte lange auf des
Messers Schneide gestanden. Letztlich hatte der
Bundesrat die Verordnung im September 2019 nach
Maßgabe von mehr als 20 Änderungen mit knapper
Mehrheit gebilligt. Die Bundesregierung hat sämtlichen
Forderungen Rechnung getragen. Für einen Teil der
Anpassungen wurde eine Nachnotifizierung durch die
Europäische Union erforderlich, so dass es zu
Verzögerungen gekommen ist.
Laut der Verordnung müssen Landwirte, die ihre Ferkel
unter Isoflurannarkose kastrieren wollen, einen
Sachkundenachweis erbringen. Dazu muss ein
Lehrgang über die erforderlichen theoretischen und
praktischen Kenntnisse erfolgreich absolviert worden
sein. Der Verordnung zufolge dürfen bereits vorhandene
Narkosegeräte weiterverwendet werden. Deren Einsatz
muss jedoch im Einzelnen dokumentiert werden