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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine:

Vereinigungspreis

08.01.2020

1,86 €/IP

1,85 – 1,95 €

- 9

ISB

14.01.2020

1,85 €

/kg

1,84 – 1,865 €

- 3

ISN-Marktplatz

03.01.-09.01.

-

-

VEZG -Sauenpreis

08.01.2020

1,49 €

/kg

1,46 – 1,51 €

- 7

Auktionsergebnis Internet Schweinebörse vom 14.01.2020

Bei der Auktion der Internet Schweinebörse am heutigen Dienstag,

dem 14. Januar 2020 wurden von insgesamt 1.990 angebotenen

Schweinen in 12 Partien 1.555 Schweine in 9 Partien im Durchschnitt

zu einem Preis von

1,85 €/kg SG

(das sind - 3 Cent zur letzten

Auktion) in einer Spanne von 1,84 € bis1,865 € verkauft.

Es wurden 3 Partien mit 435 Schweinen nicht verkauft, da der

geforderte Mindestpreis nicht erreicht wurde.

Futter: Futterweizen fester

Auf dem Futtermittelmarkt haben die Marktteilnehmer zu Jahresbeginn

die Entwicklung der Einzelkomponenten im Blick. Auf dem

Getreidemarkt war zuletzt ein relativ guter Geschäftsverlauf zu

verzeichnen. Die Nachfrage habe sich über den Jahreswechsel

verbessert und die Preise liefen hoch, so ist es aus Maklerkreisen zu

hören. Die Abgabebereitschaft zu niedrigen Kursen sei begrenzt.

Futterweizen ist franko Südoldenburg aktuell für 19,10 €/dt zu haben,

das sind 40 Cent mehr als vor Weihnachten.

Der Markt für Sojaschrot bewegt sich in ruhigem Fahrwasser, man

warte auf neue Ware. Sojaschrot 44/7 franko Bramsche liegt aktuell bei

30,70 €/dt, das sind 20 Cent weniger als im Dezember.

Fleischmarkt: Stimmung noch eingetrübt

Am Fleischmarkt bleibt die Stimmung eingetrübt. Obwohl im

Lebensmitteleinzelhandel ein gewisser Auffüllbedarf zu verzeichnen

war, sind nach Angaben der Fleischhändler noch umfangreiche Mengen

verfügbar. Fette seien preislich stark eingebrochen und auch Teilstücke

wie die Lachse liefen schlechter. Das Exportgeschäft nach China laufe

zwar an, sei aber noch nicht auf dem gewohnten, hohen Niveau.

Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten Sie

wieder am morgigen Mittwoch ab ca. 15.00 Uhr.

ISN-Marktbericht von Dienstag, 14.01.2020

Am Schlachtschweinemarkt zeichnet sich ein Ende des

nachweihnachtlichen Angebotsüberhanges ab. Im

Rahmen der heutigen Auktion der Internet Schweine-

börse fanden sich für alle angebotenen Partien

Interessenten, wenngleich einige Partien wegen zu

hoher Mindestpreisforderungen nicht verkauft wurden.

Seitens maßgebender Schlachtunternehmen ist heute

Vormittag nochmals ein deutlicher Preisrückgang

gefordert worden, insoweit waren die Kaufinteressenten

bei der Gebotsabgabe etwas vorsichtiger.

Dass die Exportaussichten grundsätzlich gut sind und

schon bald mit knapperen Mengen am Markt zu

rechnen ist, haben die Dänen bereits erkannt, so dass

Danish Crown die dänischen Auszahlungspreise nach

einer Anhebung zu Jahresbeginn nun stabil hält.

Ferkelkastration: Bundeskabinett macht Weg

für Isoflurannarkose endgültig frei

Die Aufhebung des Tierarztvorbehalts für die

Betäubung bei der Ferkelkastration ist endgültig in

trockenen Tüchern. Das Bundeskabinett hat in der

vergangenen Woche die Ferkelbetäubungssachkunde-

Verordnung mit den vom Bundesrat verlangten

Änderungen beschlossen. ISN: Das ist gut so – jede

Alternative zum Verzicht auf die betäubungslose

Kastration ist wichtig, um möglichst vielen

Schweinehaltern eine Lösung zu bieten. Jetzt müssen

die Schulungen und die Anerkennung der Geräte

vorangetrieben werden.

Die Verordnung, die den Weg für die Kastration unter

Isoflurannarkose frei machen soll, tritt nach der

Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kürze in Kraft.

Die Zustimmung der Länderkammer hatte lange auf des

Messers Schneide gestanden. Letztlich hatte der

Bundesrat die Verordnung im September 2019 nach

Maßgabe von mehr als 20 Änderungen mit knapper

Mehrheit gebilligt. Die Bundesregierung hat sämtlichen

Forderungen Rechnung getragen. Für einen Teil der

Anpassungen wurde eine Nachnotifizierung durch die

Europäische Union erforderlich, so dass es zu

Verzögerungen gekommen ist.

Laut der Verordnung müssen Landwirte, die ihre Ferkel

unter Isoflurannarkose kastrieren wollen, einen

Sachkundenachweis erbringen. Dazu muss ein

Lehrgang über die erforderlichen theoretischen und

praktischen Kenntnisse erfolgreich absolviert worden

sein. Der Verordnung zufolge dürfen bereits vorhandene

Narkosegeräte weiterverwendet werden. Deren Einsatz

muss jedoch im Einzelnen dokumentiert werden