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dort keine Gebietsanpassung mehr vorgenommen werden, um die
Ausbreitung der ASP zu verhindern. Sollte Polen diese Maßnahme
nicht schnellstens einleiten, dann wäre auch das Errichten von Zäunen
auf deutscher Seite zur doppelten Absicherung der polnischen
Restriktionszonen aus Sicht der beiden Organisationen im Rahmen
weiterer Präventionsmaßnahmen notwendig. Speziell Brandenburg
muss hier schnell reagieren und entsprechende Aktivitäten
intensivieren.
Doch auch Niedersachsen muss seiner Vorsorgepflicht noch mehr
nachkommen. Beide Bauernvertreter regen die Einrichtung einer
Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft an, wie sie bereits in
Nordrhein-Westfalen
installiert
wurde.
Sie
könnte
als
Generalunternehmer alle erforderlichen Maßnahmen bei einem
möglichen ASP-Fall in Nieder-
sachsen organisieren. Dies umfasst nicht nur Zaunbau und Kontrolle,
sondern auch die Suche nach Kadavern in der Wildschweinpopulation
mit speziellem Material und entsprechend geschulten Kräften. „Dann
wäre die Vorsorge über die von den Tierhaltern bereits auf sehr hohem
Niveau praktizierten Biosicherheitsmaßnahmen hinaus in einer Hand“,
betonen Schulte to Brinke und Dierkes unisono. Die Afrikanische
Schweinepest kann unter anderem über Wildschweine auch in
Haustierbestände eingeschleppt werden. Erheblichen wirtschaftlichen
Schaden befürchten Tierhalter auch bereits bei einem Einschleppen
der Tierseuche in den niedersächsischen Wildschweinbestand, da er
zu empfindlichen Handelseinschränkungen für Fleisch, Fleisch- und
Wurstwaren führen würde.