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dort keine Gebietsanpassung mehr vorgenommen werden, um die

Ausbreitung der ASP zu verhindern. Sollte Polen diese Maßnahme

nicht schnellstens einleiten, dann wäre auch das Errichten von Zäunen

auf deutscher Seite zur doppelten Absicherung der polnischen

Restriktionszonen aus Sicht der beiden Organisationen im Rahmen

weiterer Präventionsmaßnahmen notwendig. Speziell Brandenburg

muss hier schnell reagieren und entsprechende Aktivitäten

intensivieren.

Doch auch Niedersachsen muss seiner Vorsorgepflicht noch mehr

nachkommen. Beide Bauernvertreter regen die Einrichtung einer

Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft an, wie sie bereits in

Nordrhein-Westfalen

installiert

wurde.

Sie

könnte

als

Generalunternehmer alle erforderlichen Maßnahmen bei einem

möglichen ASP-Fall in Nieder-

sachsen organisieren. Dies umfasst nicht nur Zaunbau und Kontrolle,

sondern auch die Suche nach Kadavern in der Wildschweinpopulation

mit speziellem Material und entsprechend geschulten Kräften. „Dann

wäre die Vorsorge über die von den Tierhaltern bereits auf sehr hohem

Niveau praktizierten Biosicherheitsmaßnahmen hinaus in einer Hand“,

betonen Schulte to Brinke und Dierkes unisono. Die Afrikanische

Schweinepest kann unter anderem über Wildschweine auch in

Haustierbestände eingeschleppt werden. Erheblichen wirtschaftlichen

Schaden befürchten Tierhalter auch bereits bei einem Einschleppen

der Tierseuche in den niedersächsischen Wildschweinbestand, da er

zu empfindlichen Handelseinschränkungen für Fleisch, Fleisch- und

Wurstwaren führen würde.