Zweiter ASP-Fall bei Wildschwein in der Uckermark – Brandenburg weitet Sperrzone I aus
Im Landkreis Uckermark wurde rund 5 Kilometer von den deutsch-polnischen Grenze entfernt ein zweiter Fall von Afrikanischer Schweinepest festgestellt. Um den Fundort wird ein Kerngebiet eingerichtet, die bereits bestehende Sperrzone I (Pufferzone) wird erweitert bis an die Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Zudem soll mit einer großflächigen Fallwildsuche das Ausmaß des Seuchengeschehens bestimmt werden.
Im Landkreis Uckermark wurde ein zweiter Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen nachgewiesen. Das teilte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) heute Nachmittag mit. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) habe den amtlichen Verdacht heute bestätigt.
Der infizierte Frischling wurde als Fallwild auf dem Gebiet von Blumenhagen, nördlich von Schwedt/Oder gefunden. Der Fundort befindet sich damit westlich des festen Zauns, der zum Schutz vor der ASP entlang der gesamten brandenburgisch-polnischen Landesgrenze errichtet wurde. Die deutsch-polnische Grenze ist etwa 5 Kilometer vom Fundort entfernt.
Wie das MSGIV mitteilte, wird um den Fundort ein Kerngebiet eingerichtet und die bereits bestehende Sperrzone I (Pufferzone) bis an die Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern erweitert. Zudem soll eine durch den Landkreis Uckermark veranlasste intensive und großflächige Fallwildsuche das genaue Ausmaß des Seuchengeschehens bestimmen.
Erstmals war ein ASP-Verdacht am 12. August 2021 in der Uckermark bestätigt worden.