Verbandsklagerecht NRW läuft zum Jahresende aus
Nach Vorlage eines Evaluierungsberichtes lässt der NRW-Landtag das befristete Verbandsklagerecht aus dem Jahr 2013 zum Jahresende auslaufen. ISN: Endlich einmal eine gute Nachricht zu Weihnachten!
Ende des Jahres ist Schluss
Das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine läuft in Nordrhein-Westfalen zum Jahresende aus. Ein Antrag auf Verlängerung seitens der SPD und den Grünen wurde gestern im NRW-Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der AfD, das Gesetz ganz abzuschaffen. Das Verbandsklagerecht wurde 2013 unter der damaligen rot-grünen Landesregierung zunächst befristet bis Ende 2018 eingeführt. Wie ursprünglich angedacht wurden die Erfahrungen nun ausgewertet. Auf dieser Basis wurde die Weiterführung abgelehnt.
Akteneinsicht und Mitwirkungsrechte bis zur Klage
Wie weitreichend die Befugnisse der vom Land anerkannten Tierschutzorganisationen durch das NRW-Verbandsklagerecht sind bzw. waren, wird in der Beschreibung des Gesetzes auf der Internetseite des NRW-Landwirtschaftsministeriums deutlich: Damit die anerkannten Vereine ihre Mitwirkungs- und Klagerechte wirksam ausüben können, müssen die Behörden sie rechtzeitig über bevorstehende oder laufende Rechtsetzungs- oder Genehmigungsverfahren informieren. Anschließend kann der Verein in diesen laufenden Verwaltungsverfahren die Mitwirkung verlangen und Akteneinsicht nehmen sowie anschließend eine Stellungnahme abgeben. Die Behörde hat die Äußerung des Vereins in das Verfahren einzubringen und die Erkenntnisse oder Argumente bei der Entscheidung einzubeziehen.
Und weiter: Das Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine (TierschutzVMG NRW) eröffnet zuvor anerkannten Tierschutzvereinen die Möglichkeit, bereits vor dem Erlass neuer tierschutzrelevanter Vorschriften durch das Land Stellung zu nehmen oder sich auf kommunaler Ebene vor der Erteilung von Genehmigungen nach Bau- oder Immissionsschutzrecht mit Bezug zur Haltung von Tieren einzubringen.
Viel Aufwand mit wenig Ergebnis
Laut Evaluierungsbericht des zuständigen NRW-Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz seien die Behörden im Verlauf der fünfjährigen Laufzeit des Gesetzes in 3184 Fällen zur Bereitstellung von Informationen verpflichtet gewesen. Daraus resultierend habe es lediglich 15 Stellungnahmen mit inhaltlicher Auswirkung
der anerkannten Vereine gegeben. Unter dem Gesichtspunkt der Effektivität scheint sich hier der weite Anwendungsbereich des TierschutzVMG NRW nicht bewährt zu haben
, heißt es in dem Bericht. Weiter wurde neben dem Hinweis auf den hohen Verwaltungsaufwand zudem ausgeführt, dass es nur sieben Klagen auf der Grundlage des Gesetzes gegeben habe, über die überwiegend noch nicht entschieden wurde. Daraus lasse sich keine positive Wirkung des Gesetzes ableiten. Etwaige Dissens zwischen Vollzugsbehörden und Tierschutzvereinen über grundsätzliche Fragen der Auslegung des Tierschutzgesetzes ließen sich in der Regel einvernehmlich klären, wird abschließend gefolgert.
Die ISN meint:
Endlich einmal eine gute Nachricht vor Weihnachten! Wir haben von Beginn an dargelegt, dass dieses Verbandsklagerecht so überflüssig wie ein Kropf ist. Die Ergebnisse der Evaluierung des Gesetzes haben unsere Meinung bestätigt. Das Verbandsklagerecht hat viel Aufwand mit wenig Ergebnis produziert und hat die Behörden lediglich bei ihrer wichtigen Kontrollaufgabe blockiert. Wir sind zudem froh, dass damit die legitimierte Einsicht der anerkannten Tierschutzorganisationen in sensible Daten tierhaltender Betriebe zumindest über diesen Weg vorbei ist. Angesichts unserer Erfahrungen und Recherchen haben wir in die Tierschutz- bzw. Tierrechtsorganisationen kein Vertrauen hinsichtlich des Umgangs mit diesen vertraulichen Daten. Dass unsere Recherchen zum Tierrechtlergeflecht auch in der Politik angekommen sind, zeigt auch die gestern in der Landtagsdebatte mehrfach geäußerte Skepsis einiger Politiker gegenüber den Tierrechtsorganisationen. Hoffentlich folgen weitere Bundesländer dem Beispiel von NRW.