20.09.2018rss_feed

Gerichtsurteil: Eindringen in Ställe durch Tierrechtler bleibt als Hausfriedensbruch strafbar

Einbruch Anzeige Start

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Revision eines Tierrechtlers gegen seine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs in einem Geflügelstall kürzlich verworfen, teilt die Kanzlei Graf von Westphalen mit. Damit sei die Verurteilung von zwei selbsternannten Tierrechtlern, die im Mai 2015 in einen Putenstall bei Schwäbisch Hall eingedrungen waren, um dort Videoaufnahmen zu beschaffen, rechtskräftig. Eine klare Absage habe das Gericht damit auch höchstrichterlich den Versuchen der Täter erteilt, ihr Eindringen in den Stall mit tierschutzpolitischen Zielen zu rechtfertigen oder zu entschuldigen.

ISN: Das ist ein gutes Signal an alle Tierhalter und ein Erfolg für den Rechtsstaat.

Landwirt stellte Täter

Die Täter, waren zum Tatzeitpunkt im Mai 2015 an der Universität Tübingen tätig und Mitglied in einem radikal veganen Tierrechtsverein in Tübingen, heißt es in der Mitteilung der Kanzlei. Die Täter hatten sich zusammengetan, um gemeinsam mit einer dritten Person, die bei dem Stalleinbruch Schmiere stehen sollte, in mehrere Ställe mit Putenhaltung einzudringen und Videoaufnahmen für eine Kampagne und zur Weitergabe an Journalisten zu beschaffen. Bereits im ersten Stall konnten sie von dem Landwirt gestellt und der Polizei übergeben werden. Nachdem die beiden Täter vom Amtsgericht Schwäbisch Hall und in der Berufungsinstanz auch vom Landgericht Heilbronn wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden waren, legten beide Täter Revision ein. Der Haupttäter, der zusätzlich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden war, weil er den Landwirt mit CS Gas verletzt hatte, nahm seine Revision kurz darauf wieder zurück.

 

Kein Raum für politisch anders denkende Einzeltäter

Wir freuen uns über die klare höchstrichterliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart kommentiert Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro der Sozietät GvW das Ergebnis des Strafverfahrens. Scheuerl, Graf von Westphalen der auf Medienrecht spezialisiert ist, hat den geschädigten Landwirt als Nebenkläger vertreten. Tierschutz ist eine Aufgabe, die von den Tierhaltern, dem Gesetzgeber und den zuständigen Veterinärämtern wahrgenommen wird. Für eine übergesetzliche Rechtfertigung von Straftaten von politisch anders denkenden Einzeltätern, die zur Beschaffung von Videoaufnahmen nachts in Ställe eindringen und strafbaren Hausfriedensbruch begehen, ist in unserem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat kein Raum.

 

Die ISN meint:

Das ist ein gutes Signal an alle Tierhalter und ein Erfolg für den Rechtsstaat. Wir können Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl bei seiner Einschätzung des Urteils nur beipflichten. Wie alle Einwohner in unserem Rechtsstaat dürfen sich auch Tierrechtler nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Daher appellieren wir erneut: Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie einen Stalleinbruch in ihrem Betrieb bemerken! Denn erst durch die Anzeige wird ein Fall aktenkundig und trägt dazu bei, der Justiz das Ausmaß der Einbrüche zu verdeutlichen. Nur so werden Umfang und Machenschaften des Geflechts auch in den Behörden und der Politik ausreichend deutlich.

Wir unterstützen Sie gerne gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten bei der Erstattung der Anzeige. Für ISN-Mitglieder übernehmen wir die Kosten, die durch die Rechtsberatung für die Anzeigenerstattung durch unsere Rechtsanwälte entstehen.


Bei Stalleinbrüchen immer Anzeige erstatten - Die ISN hilft dabei!

arrow_upward