Umbau Sauenhaltung: Noch ein halbes Jahr bis zur nächsten Frist
Ferkelerzeuger sind durch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gezwungen, weitreichende Änderungen im Deckzentrum und im Abferkelstall vorzunehmen, wenn sie weiter Sauen halten wollen. Nachdem im Februar 2024 bereits ein Umbaukonzept eingereicht werden musste, läuft in einem halben Jahr für einen Großteil der Sauenhalter die nächste Frist ab, denn bis dahin muss der Bauantrag für den Um- bzw. Neubau des Deckzentrums gestellt werden.
ISN: Schauen Sie – falls noch nicht geschehen – jetzt auf die Fristen und die damit verbundenen Vorgaben, denn ein Bauantrag braucht erhebliche Vorbereitung!
Am 9. Februar 2021 ist die 7. Verordnung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft getreten. Basierend auf dem Tierschutzgesetz werden im Rahmen dieser Rechtsverordnung die Anforderungen an die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere konkret geregelt.
Für Schweinehalter in Deutschland ergeben sich daraus zahlreiche Anpassungen. Besonders hiervon betroffen ist die Ferkelerzeugung. Sauen haltende Betriebe müssen umfangreiche Anpassungen in der Haltung vornehmen, um ihre Tiere auch künftig rechtskonform halten zu können. Die wesentlichen Neuerungen betreffen insbesondere das Deckzentrum und den Abferkelbereich. Im Mittelpunkt stehen dabei zwei Kernpunkte: die Gruppenhaltung der Sauen im Deckzentrum und ihre Bewegungsfreiheit im Abferkelbereich. Beiden Anforderungen ist eines gemeinsam: sie benötigen mehr Platz.
Um diesen Platzbedarf zu erfüllen, bleiben den Betrieben im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: eine Bestandsabstockung oder eine Investition in Um- oder Neubauten. Beide Wege müssen betrieblich und wirtschaftlich gut durchdacht werden.
Hoher Investitionsbedarf
Die umfangreichen Änderungsmaßnahmen im Sauenstall machen auf einen Blick deutlich: Der Investitionsbedarf, der auf die Sauenhalter zukommt, um die neuen Haltungsanforderungen umzusetzen, ist erheblich. Für die Umgestaltung von Deckzentrum und Abferkelstall gemäß den aktuellen Vorgaben sind Investitionen von teilweise mehreren Millionen Euro erforderlich. Angesichts dieser hohen Summen ist es nachvollziehbar, dass bei vielen Betrieben Unsicherheit aufkommt. Zahlreiche Ferkelerzeuger stehen derzeit vor der grundsätzlichen Frage, ob sie die Sauenhaltung überhaupt fortführen möchten und können.
Strukturbruch in der Sauenhaltung
Um ein aktuelles Stimmungsbild zu erhalten und herauszufinden, wohin sich die Schweinehaltung in Deutschland entwickelt und welche Themen die Betriebe besonders belasten, hat die ISN im Sommer 2025 eine Umfrage durchgeführt. Insgesamt nahmen 541 Betriebe teil, darunter 277 Betriebe mit Sauenhaltung.
Die Ergebnisse sind alarmierend: Etwa 30 % der Betriebe werden die Sauenhaltung in den nächsten 10 Jahren aufgeben. Weitere 30 % der Teilnehmer sind sich noch unsicher, wohin die Reise gehen soll. Es zeigt sich also deutlich, dass die Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung die Sauenhaltung in Deutschland zukünftig stark belasten werden.
Die Fristen laufen
Doch viel Zeit zum überlegen, kalkulieren und umsetzen bleibt nicht. Die Vorgaben, bis wann welche Bereiche im Sauenstall den neuen Anforderungen entsprechen müssen, sind klar definiert.
Die Planungen für den Umbau des Deckzentrums sind bereits im vollen Gange. Bereits zum 9. Februar 2024 mussten alle Sauen haltenden Betriebe ein Betriebs- bzw. Umbaukonzept für das Deckzentrum vorlegen oder aber eine verbindliche Erklärung abgeben, dass die Sauenhaltung bis zum 9. Februar 2026 aufgegeben wird.
Wer in seinem Stall bauliche Änderungen vornehmen muss, die genehmigungspflichtig sind, um die Haltungsvorgaben zu erfüllen, muss bereits die nächste Frist im Blick haben: In diesem Fall muss bereits bis zum 9. Februar 2026 – also in etwa einem halben Jahr – ein entsprechender Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Die finale Umsetzung muss dann nach drei weiteren Jahren bis zum 9. Februar 2029 erfolgen.
Für den Abferkelstall gelten längere Fristen. Dieser muss bis zum 9. Februar 2036 den neuen Anforderungen entsprechen. Ein Konzept, wie der Abferkelstall zukünftig aussehen soll, muss gemeinsam mit einem gegebenenfalls erforderlichen Bauantrag zu Februar 2033 vorliegen. Danach bleiben wiederrum drei Jahre für die Umsetzung. Auch wenn diese Termine noch in weiter Ferne liegen, ist es ratsam, sich frühzeitig mit möglichen Konzepten und gesamtbetrieblichen Lösungsansätzen zu beschäftigen. Außerdem verfliegt die Zeit oft schneller, als einem lieb ist. Von den ursprünglich 15 Jahren, die bis zur Umsetzung des Abferkelbereichs zu Verfügung standen, sind mittlerweile schon rund viereinhalb Jahre verstrichen.
Umsetzungsmöglichkeiten
Welche konkreten Vorgaben zukünftig für die Haltung der Sauen insbesondere im Deckzentrum und Abferkelbereich erfüllt werden müssen, werden wir Ihnen in den nächsten Wochen im Rahmen dieser Serie hier im www.schweine.net genauer erläutern.