Tönnies klagt gegen Entscheidung des Bundeskartellamts zur Übernahme von Vion-Standorten
Die Premium Food Group (Holding von Tönnies) hat Rechtsbehelf gegen die vom Bundeskartellamt untersagte Übernahme von mehreren Schlachtstandorten der niederländischen Vion eingelegt. Außerdem zieht das Unternehmen auch die Beantragung einer Ministererlaubnis beim Bundeswirtschaftsministerium in Erwägung.
Das Bundeskartellamt hatte im Juni 2025 das Vorhaben der Premium Food Group (dem Holdingunternehmen von Tönnies) untersagt, mehrere Vion-Schlachthöfe in Süddeutschland zu erwerben – darunter auch der für die Schweinehaltung wichtige Standort Crailsheim in Baden-Württemberg.
Kartellamt befürchtet zu große Marktmacht
Die Übernahme der Vion-Standorte würde nach Auffassung des Bundeskartellamts die Marktposition von Tönnies zum Nachteil der Erzeuger und der verbleibenden kleineren Wettbewerber in den betroffenen Regionen bedenklich verstärken. Tönnies würde damit neben seiner bereits dominierenden Position in der Schlachtung und Verarbeitung von Schweinen in Deutschland auch im Bereich der Rinder eine Führungsposition erlangen. Durch die Übernahme würden sich die Ausweichmöglichkeiten der Erzeuger und Abnehmer verringern und so die Marktstellung der Tönnies-Gruppe und deren Handlungsspielräume erweitern. Nachteile wären auch bundesweit für Abnehmer von Schlachtprodukten entstanden, so das Kartellamt.
Klage beim Oberlandesgericht Düsseldorf
Nun hat die Premium Food Group Rechtsbehelf gegen die untersagte Übernahme der Standorte der niederländischen Vion Food Group eingelegt. Nach einer Analyse der Begründung möchte das Unternehmen nun den Sachverhalt und die kartellbehördlichen Schlussfolgerungen durch das Oberlandesgericht Düsseldorf überprüfen lassen. Aber auch weitere Schritte, wie die Beantragung einer Ministererlaubnis beim Bundeswirtschaftsministerium, werden von der Premium Food Group in Erwägung gezogen.
Als Begründung verweist das Unternehmen auf folgende Punkte: Wir sind nicht nur der Meinung, dass die Bewertung der Marktposition unzutreffend ist, sondern sehen darüber hinaus ein überragendes Gemeinwohlinteresse. Denn es geht um nicht weniger als die Zukunft der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Süddeutschland.
Weitere Entwicklung für Vion-Standorte offen
Nach der Ablehnung des Bundeskartellamts und der nun anhängigen Klage der Premium Food Group müssen die betroffenen Standorte zunächst von der Vion weitergeführt werden. Die zukünftige Entwicklung der Standorte in Süddeutschland bleibt damit erst mal weiter offen.
Weitere Infos zur Entscheidung des Bundeskartellamts finden Sie unserer Meldung zu diesem Thema aus Juni:
schweine.net - Vion-Standorte: Kartellamt stoppt Übernahmepläne von Tönnies