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Tierwohlförderung Niedersachsen: Weitere Details und Hilfestellungen veröffentlicht

©ISN

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Die 2015 erstmals eingeführte niedersächsische Tierwohlförderung – die sogenannte Ringelschwanzprämie – soll mit deutlich veränderten Vorgaben im Förderzeitraum bis 2027 weitergeführt werden. Ein entsprechender Richtlinienentwurf und Merkblätter wurden Anfang des Jahres veröffentlicht. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat in der vergangenen Woche Anpassungen im Richtlinienentwurf und den Merkblättern ebenso veröffentlicht, wie eine zusätzliche Fragen-Antwort (FAQ)-Liste mit entsprechenden Ausführungshinweisen.

 

Mit der niedersächsischen Tierwohlförderung (u.a. Ringelschwanzprämie) fördert das Land Niedersachsen seit 2015 die Haltung von Ferkeln und Mastschweinen mit unkupierten Schwänzen (Ringelschwanz) sowie bestimmte Haltungsvorgaben bei Sauen. Anfang dieses Jahres wurde ein Richtlinienentwurf als Nachfolgeregelung der niedersächsischen ELER-Tierwohlförderung für die jährlich zu beantragende Prämie mit den entsprechenden Förderkriterien und -leistungen veröffentlicht. Insgesamt sind sowohl die Vorgaben als auch die Prämienhöhe für die Maßnahme deutlich erhöht worden.

 

Antragsabgabe bis spätestens zum 15.05.2023

Erster Maßnahmenbeginn der jährlich neu zu beantragenden Prämie mit den neuen Vorgaben ist der 01.12.2023. Die Beantragung der Prämie muss bereits im Rahmen der GAP-Anträge spätestens zum 15. Mai erfolgen. Die niedersächsisch Landwirtschaftsministerium hat nun neben Anpassungen in der Richtlinie und den Merkblättern auch einen erweiterte Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ-Liste) mit Ausführungshinweisen zu den Vorgaben für die neue Förderperiode u.a. auf seiner Webseite veröffentlicht. Auch auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind diese und weitere relevante Dokumente zur Förderung veröffentlicht – u.a. auch eine Checkliste, die eine Hilfestellung für die korrekte Antragstellung geben soll.

 

Den aktuellen Richtlinienentwurf, die Merkblätter, die FAQ-Liste sowie alle weiteren Unterlagen und detaillierte Informationen zur niedersächsischen Tierwohlprämie und deren Beantragung finden Sie zusammengefasst hier:

www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/29365_Tierwohlfoerderung_Ringelschwanzpraemie


Ringelschwanzprämie Niedersachsen: Neue Vorgaben ab 2023

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