19.04.2021rss_feed

Tiermehle: EU-Mitgliedstaaten für eingeschränkte Zulassung in der Fütterung

Due EU will den Einsatz von Tiermehlen in der Fütterung wieder erlauben (Bild: Canva/ISN)

Due EU will den Einsatz von Tiermehlen in der Fütterung wieder erlauben (Bild: Canva/ISN)

Bei der Abstimmung über den Vorschlag der EU-Kommission zur Lockerung der Fütterungsverbote tierischer Produkte stimmten die EU-Mitgliedsstaaten mehrheitlich für eine eingeschränkte Zulassung. Nach dem Gesetzesentwurf soll der Einsatz von Schweine-, Geflügel- und Insektenmehl zukünftig erlaubt werden.

ISN: Das ist ein gutes Signal! Die Verfütterung tierischer Proteine ist ernährungsphysiologisch für Schweine ausgesprochen wertvoll. Jetzt kommt es noch auf die Zustimmung des Europaparlaments an.

 

 

Wie Agra Europe (Age) berichtet, haben sich nahezu alle EU-Mitgliedstaaten für die eingeschränkte Zulassung von Tiermehlen in der Fütterung ausgesprochen. In der Abstimmung über den betreffenden Kommissionsvorschlag im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) enthielten sich laut Teilnehmerkreisen lediglich Frankreich und Irland der Stimme. Wie ein Sprecher der Kommission gegenüber Agra Europe mitteilte, unterliegt der Entwurf der delegierten Verordnung, sobald dieser in Kürze in allen EU-Amtssprachen vorliegt, einer dreimonatigen Frist zur Überprüfung durch das Europaparlament und den Rat. Ziel sei es, den Rechtsakt im Herbst offiziell durch das Kollegium anzunehmen.

 

Nutzung von Tiermehlen wieder zulassen

Dem Kommissionssprecher zufolge ist konkret geplant, die Verfütterung von Schweinemehlen an Geflügel sowie von Geflügelmehlen an Schweinen wieder zu ermöglichen. Seit der durch die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ausgelösten Marktkrise vor gut 20 Jahren war dies in der Europäischen Union nicht mehr erlaubt. Die Gesetzesvorlage sieht zudem die Erlaubnis für die Verfütterung von Insektenmehl vor.

Wiederkäuermehle seien nicht Teil der geplanten Lockerungen, erklärte der Sprecher. Allerdings dürfe künftig Kollagen und Gelatine von Wiederkäuern im Futter von nicht wiederkäuenden Nutztieren, etwa zur Verwendung in Geflügel- und Schweinefutter, zum Einsatz kommen. Die Verfütterung von Tiermehlen an dieselbe Tierart solle grundsätzlich - mit Ausnahmen in der Aquakultur - verboten bleiben.

 

Die ISN meint:

Es ist ein gutes Signal, dass die EU-Mitgliedstaaten diesen Weg mittragen! Jetzt kommt es noch auf die Zustimmung des Europarlaments zu den geplanten Regelungen an. Die Verfütterung tierischer Proteine ist ernährungsphysiologisch für Schweine ausgesprochen wertvoll. Auch aus Gründen der Nachhaltigkeit ist eine Rückführung dieser Rohstoffe in den Nährstoffkreislauf zu begrüßen.


Die EU will das Verfüttern von Tiermehlen wieder erlauben

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