21.11.2022rss_feed

Tierhaltungskennzeichengesetz am Freitag zur Abstimmung im Bundesrat – ISN: Der Gesetzentwurf benachteiligt deutsche Schweinehalter

Der Bundesrat stimmt am Freitag über einen Entwurf zum Tierhaltungskennzeichengesetz ab. Die ISN lehnt den Gesetzentwurf wegen gravierender Mängel ab.©ISN/Jaworr, Canva, BMEL

Der Bundesrat stimmt am Freitag über einen Entwurf zum Tierhaltungskennzeichengesetz ab. Die ISN lehnt den Gesetzentwurf wegen gravierender Mängel ab.©ISN/Jaworr, Canva, BMEL

Ende dieser Woche wird im Plenum des Bundesrates über den Gesetzentwurf zum Tierhaltungskennzeichen abgestimmt. Der Agrarausschuss des Bundesrates empfiehlt den Entwurf der Bundesregierung abzulehnen und fordert deutliche Nachbesserungen. Auch von Seiten der Landwirtschaft und weiteren Organisationen wurde im Vorfeld massive Kritik geübt.
ISN: Der Gesetzentwurf geht so gar nicht, denn er benachteiligt deutsche Schweinehalter und fördert erhebliche Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Markt. Besonders kritisch und verbrauchertäuschend ist der Umgang mit nicht kennzeichnungspflichtiger Ware hinter der sich insbesondere Fleisch mit geringeren Standards aus dem Ausland verstecken lässt.

 

Der Bundesrat wird am Freitag, 25.11.2022 über den Gesetzentwurf zum Tierhaltungskennzeichengesetz abstimmen. Der Agrarausschuss des Bundesrates hatte den Entwurf im Vorfeld mehrheitlich abgelehnt, mit der Begründung, der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tierhaltungskennzeichnung greife wesentlich zu kurz und sehe kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland vor. Der Ausschuss empfiehlt den Entwurf abzulehnen und fordert deutliche Nachbesserungen. Auch von Seiten der Landwirtschaft und sonstigen Organisationen wie auch von Tier-, Umwelt- Verbraucherschutzverbänden wurde der Entwurf ebenfalls massiv kritisiert. Die Hauptkritikpunkte beziehen sich auf das fehlende Gesamtkonzept, die Nicht-Berücksichtigung der Ferkelerzeugung sowie auf das Ausklammern ausländischer Ware und wesentlichen Absatzkanälen für Fleisch bei der verpflichtenden Kennzeichnung.

 

Die ISN meint:

Aus unserer Sicht geht es gar nicht, dass ausländisches Fleisch im Gegensatz zum Fleisch aus Deutschland weiter ohne Kennzeichnungspflicht verkauft werden darf! Das ist eine Benachteiligung deutscher Schweinehalter. Auch die nicht kennzeichnungspflichtigen Anteile in gekennzeichneten Fleisch- und Wurstwaren müssen für den Verbraucher eindeutig sichtbar sein und dürfen nicht in der Fußnote landen. Importware, die möglicherweise zu geringeren als den deutschen Standards erzeugt wird, darf sich nicht in den gekennzeichneten Produkten verstecken lassen. Sonst kann der Basispreis vom Handel dann zukünftig munter weiter gedrückt werden. Wie sollen sich für Schweinehalter dann akzeptable Preise bzw. gewinnbringende Erlöse erzielen lassen? mahnt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack an.

Auch die Transparenz für den Verbraucher wird deutlich verschlechtert. Man muss sich das so vorstellen: Man hält im Supermarkt ein Mischprodukt in den Händen, z.B. eine Packung Hackfleisch, wo klar erkennbar deklariert ist, dass 70 % des Fleisches aus Auslauf- bzw. Freilandhaltung stammen, während die restlichen 30 % als sogenannter ‚nichtkennzeichnungspflichtiger Anteil‘ unterhalb der eigentlichen Kennzeichnung in einer Fußnote beschreiben werden. Hinter diesem Anteil verbirgt sich im Wesentlichen Ware aus dem Ausland, die potentiell zu geringeren Standards (z.B. Fleisch von betäubungslos kastrierten Schweinen) und zu günstigeren Preisen zugekauft werden kann. Doch wer nimmt diesen Zusatz außerhalb des Labels in diesem kurzen Moment während des Einkaufs überhaupt wahr? Aus unserer Sicht ist das sogar schon Verbrauchertäuschung! Dieser Aspekt wird unseres Erachtens vom Bundeslandwirtschaftsministerium völlig ignoriert. Denn es ist nicht einmal festgelegt, wie hoch der wertgebende Anteil der gekennzeichneten Stufe mindestens sein muss und wie hoch im Gegenzug der Anteil nicht kennzeichnungspflichtiger Ware sein darf.

Darüber hinaus sind wesentliche Absatzkanäle von der Kennzeichnung ausgeklammert. So soll zunächst nur das Frischfleisch im Lebensmitteleinzelhandel gekennzeichnet werden, das hinsichtlich des Volumens gerade einmal etwas mehr als ein Zehntel des erzeugten Fleisches ausmacht. Die Kennzeichnung muss konsequent auch auf die verarbeitete Ware, den Großhandel und den Außer-Haus-Verzehr ausgedehnt werden – und zwar ohne zeitlichen Versatz. Sonst sind erhebliche Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Markt und eine massive Benachteiligung für deutsche Schweinehalter zu befürchten, fordert Staack. Wir erwarten, dass man sich sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag gründlich mit den Kritikpunkten auseinandersetzt und wie der Agrarausschuss eine entsprechende Nachbesserung und eine Schließung der identifizierten Lücken im Gesetzesentwurf einfordert.


Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Ländermehrheit im Bundesratsagrarausschuss lehnt Entwurf der Bundesregierung ab

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