Sonder-AMK zum Umbau der Schweinehaltung: Von der Umsetzbarkeit noch weit entfernt!
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In einer ersten Bewertung der Ergebnisse der Sonder-AMK wird deutlich, dass die Agrarministerinnen und -minister der Länder weiterhin erheblichen Anpassungsbedarf in zahlreichen Punkten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sehen. Insbesondere auch die Finanzierung muss demnach auf breitere Beine gestellt und längerfristig angelegt werden. Insgesamt wurden zwar wichtige Knackpunkte zum Umbau der Tierhaltung bis hin zu dessen Finanzierung benannt, es bleibt aber bei Forderungen und Absichtserklärungen. Hinsichtlich der TA-Luft fordern die Ministerinnen und Minister die zuständige Arbeitsgruppe von Bund und Ländern auf, bis zur Herbst-AMK einen Vorschlag für Vollzugshinweise vorzulegen, mit denen der tierwohlgerechte Umbau der Ställe ermöglicht werden kann. Zudem soll der Bund prüfen welche weiteren immissionsschutzrechtlichen Vorgaben dem Umbau zu Tierwohlställen entgegenstehen.
Zunächst bleibt das Resümee: Viele warme und richtige Worte, viele gute Absichten, aber kaum greifbare Fortschritte für die Schweinehalter.
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Am Freitag, 05.05.2023, kommen die Ressortchefs der Bundesländer und des Bundes zu einer Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) zusammen. Auf der Tagesordnung steht der Umbau der Tierhaltung. Insbesondere die Schweinehaltung und die TA Luft sollen in den Fokus genommen werden. Dass es hier noch reichlich Klärungsbedarf gibt, zeigen die verschiedenen Aussagen aus dem Bund und den Bundesländern im Vorfeld der Konferenz bereits deutlich.
Die ISN fordert ein echtes Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung, welches die entscheidenden Genehmigungsfragen im Emissions- und Umweltrecht und ebenso die Finanzierung für die tierhaltenden Betriebe löst.
ISN-Vorsitzender Heinrich Dierkes und ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack erläutern dazu:
Bemerkenswert ist die scheinbar sehr unterschiedliche Wahrnehmung zwischen dem Bund und vielen Bundesländern, was den Fortschritt der Transformationsbemühungen in der Tierhaltung angeht. Während Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir darstellt, dass substanzielle Umbaumöglichkeiten auf den Weg gebracht worden sind und der Zug rollt, wird aus den Reihen der Bundesländer sehr deutlich, dass der Zug noch nicht einmal den Bahnhof verlassen hat. Letzteres ist auch unsere Meinung – wir sehen sogar einen Rückschritt. Denn gerade Betriebe, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, um ihre Ställe in Richtung Tierwohl und zugleich Klimaschutz auszurichten, sind besonders verärgert. Ihre Bemühungen, werden zunichte gemacht, weil diese scheinbar keine Rolle spielen, wenn sie nicht in das auf ‚bio‘ ausgerichtete Haltungsraster passen
, ordnet Staack die Situation ein.
Schauen wir auch auf das Finanzierungskonzept, über das die Länder mit von CDU/CSU geführten Agrarressorts (B-Länder) und die Länder mit Grünen - Ressortspitze (G-Länder) im Vorfeld der AMK bereits streiten – auch wenn man sich über die grundsätzliche Finanzierungsnotwendigkeit scheinbar einig ist. Während die B-Länder auf langfristig rechtssichere Verträge nach den Vorschlägen der Borchert-Kommission setzen, machen die G-Länder hier weiter Klientelpolitik und setzen auf eine Förderung, von der am Ende nur wenige alternativ wirtschaftende Betriebe profitieren
, erläutert Dierkes und ergänzt: Wer A sagt, muss auch B sagen und das bezahlen, was er bestellt. Hier dürfen die Betriebe nicht im Regen stehen gelassen werden. Und wer meint, stattdessen auf mehr Ordnungsrecht zu setzen, der nimmt unweigerlich in Kauf, dass die Tierhaltung gänzlich ins Ausland abwandert.
Auch die Genehmigungsfragen zum Umbau der Ställe sind nicht gelöst, wie allein die Tagesordnung der Sonder-AMK und die Kritik aus verschiedenen Bundesländern im Vorfeld mehr als deutlich macht. Es hapert daran, dass wesentliche Weichen im Genehmigungsrecht – und hier im insbesondere im Emissions- und Umweltrecht nicht gestellt sind. Es hapert weiterhin daran, dass keine Kongruenz bei den Kriterien zwischen Tierhaltungskennzeichnung, Förderung und Genehmigungsrecht besteht
, so Staack. Es fehlt zudem – wie viele Bundesländer richtigerweise kritisieren – die Umsetzung eines Gesamtkonzepts, so wie die Borchert-Kommission es aufgestellt hat. Hier war man also schon einmal viel weiter, als es heute hinsichtlich der Umsetzung des Umbaus der Tierhaltung der Fall ist.
Wir können beim besten Willen nicht erkennen, wann die Absprachen, die nach Aussagen von Minister Cem Özdemir mit den Bauern und der Borchert-Kommission gelaufen sein sollen, stattgefunden haben. Wenn das so wäre, dann wäre das Ergebnis ein anderes geworden, ein viel besseres!
, ist sich Dierkes sicher.
Unsere Mängelliste ist über die genannten Punkte hinaus noch sehr lang und auch schon oftmals von uns kommuniziert worden
, fasst Staack zusammen und führt einige Beispiele an: Ausländisches Fleisch darf hierzulande ohne Kennzeichnung verkauft werden. Die Ferkelerzeugung wird erst später berücksichtigt – genauso wie zusätzliche Absatzkanäle. Auch die Herkunftskennzeichnung schiebt die Bundesregierung auf die lange Bank.
Wir erwarten von den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder, dass sie den Bundeslandwirtschaftsminister nicht aus seiner Verantwortung lassen, und wie wir auch auf einem praktikablen Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung bestehen
, stellt Dierkes klar. Wer hingegen plant, die tierhaltenden Betriebe in Deutschland abzuschaffen, der sollte den Bauern dabei in die Augen gucken und ihnen genauso wie der Öffentlichkeit das ehrlich sagen.
Mehr Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung:
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