23.10.2020rss_feed

Schweinestau: Lösbar – aber nur, wenn man auch will

Forderung der ISN: "Ministerin Reimann und Minister Laumann, machen Sie den Weg für eine tatsächliche Lösung des Schweinestaus frei!"

Der Abbau des Schweinestaus wäre durch eine schnelle Erhöhung der Schlachtkapazitäten machbar - wenn die zuständigen Behörden dies auch wollten. Das heißt, durch das Hochfahren der Kapazitäten an den eingeschränkten Schlachtstandorten und auch durch die Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Dies wird aber torpediert, wenn die Behörden starr an einschränkenden Vorgaben festgehalten.

ISN: Scheinlösungen nutzen nicht. Ministerin Reimann und Minister Laumann, machen Sie den Weg für eine tatsächliche Lösung des Schweinestaus frei!!

 

Der Überhang an schlachtreifen Schweinen in Deutschland beträgt aktuell fast eine halbe Million Schweine. Wöchentlich kommen durch die Corona-Einschränkungen bei den Schlachtungen ca. 80.000 Schweine dazu. Um den Schweinestau aufzulösen, müssten weit mehr als 100.000 Schweine pro Woche zusätzlich geschlachtet werden. Dies wäre machbar, wenn die stark eingeschränkten Schlachtbetriebe endlich wieder ihre Kapazitäten hochfahren dürften und auch durch Flexibilisierung der Arbeitszeiten (Verlängerung der Schichten, Schlachten an Sonn- und Feiertagen o.ä.) mehr Kapazitäten schaffen könnten. Im Klartext: Der Abbau des Schweinestaus wäre machbar, wenn die zuständigen Behörden nur wollten. Das gilt sowohl für das Hochfahren der Kapazitäten an den eingeschränkten Schlachtstandorten – das gilt aber auch für die Flexibilisierung der Arbeitszeiten.

 

Ausnahmen scheinbar gar nicht gewollt

Was nützt die zeitlich begrenzte Erlaubnis zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen, wenn man gleichzeitig alle anderen Einschränkungen aufrecht erhält, die einen Betrieb dann doch verhindern? So liegt uns als Negativbeispiel ein Merkblatt des niedersächsischen Sozialministeriums vor, in dem verschiedene Punkte aufgeführt werden, die bei den Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zu beachten sind. Darin erkennt das Ministerium zwar die Notsituation in den schweinehaltenden Betrieben an, beharrt aber gleichzeitig darauf, dass die Bestimmungen und Beschränkungen zum Arbeitszeitrecht und zum Immissionsschutz eingehalten werden müssen. Das macht uns fassungslos, kommentiert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Ohne gleichzeitige zeitlich befristete Ausnahmen bei der Arbeitszeit und bei den Immissionsgrenzen bringen Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit überhaupt nichts. Das sieht doch sehr danach aus, als ob man von Seiten der Behörden und ganz besonders von Seiten des Sozialministeriums die Ausnahmen eigentlich gar nicht will. Das ist doch scheinheilig!, schimpft Staack.

Aber auch in Nordrhein-Westfalen gibt es bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung des Schweinestaus nach wie vor große Probleme, auch wenn man von Seiten der Politik nach außen hin erst mal kooperativ erscheinen möchte.

Das Verhalten der verschiedenen Behörden in der aktuellen Notsituation ist für die Schweinehalter nicht nachvollziehbar! Wenn man will, kann man den Schweinestau lösen! Es nutzen aber keine Scheinlösungen, die man von anderer Seite torpediert. Deshalb rufen wir die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann und auch alle anderen Verantwortlichen erneut dazu auf: Machen Sie den Weg für eine tatsächliche Lösung des Schweinestaus frei, so Staack.


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