29.12.2020rss_feed

Wie die Schlachtunternehmen die Bonuszahlungen des Lebensmittelhandels weitergeben wollen

Tönnies und Vion wollen Bonuszahlungen des Lebensmittelhandels in der Kette an die Landwirte weitergeben.

Tönnies und Vion setzen bei der Weiterleitung der von einzelnen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) angekündigten Sonderzahlungen für Schweinemäster auf die Unterstützung ihrer Geschäftspartner. Das haben nun beide Unternehmen in entsprechenden Schreiben bekannt gegeben. Einmal wöchentlich soll ein auf der Abrechnung kenntlich gemachter Bonus innerhalb der Lieferkette an die Landwirte weitergegeben werden. Die Auszahlung soll im Januar beginnen. Zuvor hatte bereits Westfleisch über das Vorgehen informiert.


Hintergrund

Verschiedene Handelsunternehmen wie LIDL und die REWE GROUP hatten in den letzten Wochen angesichts der Bauernproteste angekündigt, über höhere Verbraucherpreise bzw. höhere Einkaufspreise eine finanzielle Unterstützung für deutsche Landwirte umzusetzen. Die Verantwortung für eine abzugsfreie, transparente und zeitnahe Ausschüttung wurde an die Fleischvermarkter und Schlachtbetriebe gegeben.

Die Westfleisch kündigte letzte Woche an, diesen Schritt umgehend umzusetzen und ein Sonderkonto für alle im Rahmen dieser Aktion ausgewiesenen Zusatzerlöse, die beim Rechnungsausgleich abgegrenzt vom Artikelpreis eingehen, einzurichten. Davon erfolge nach Eingang der Sondererlöse eine Auszahlung direkt mit der Schlachtabrechnung (Betrag in Euro/Tier) für alle Schweine der abgelaufenen Lieferwoche.

Auch die Unternehmen Vion und Tönnies haben sich noch vor Weihnachten an ihre Geschäftspartner gewandt und über das weitere Vorgehen informiert.

 

Ab Januar: Auszahlung einmal pro Woche

Tönnies kündigte an, einmal pro Woche die durch den Lebensmittelhandel zur Verfügung gestellten Summen für die Vorwoche je kg Schlachtgewicht für alle gelieferten deutschen QS-Schlachtschweine weiterzugeben. Dabei werde die Auszahlung nicht direkt erfolgen, sondern in der Kette weitergegeben, begleitend zur Abrechnung in Form von wöchentlichen Nachzahlungen. Die Beträge seien dabei als Solidaritätsbonus des jeweiligen Lebensmitteleinzelhandels kenntlich gemacht und müssten mit gleichlautender Benennung komplett an die Landwirte ausgezahlt werden, für die die Schlachtabrechnung vorgenommen wurde. Tönnies informierte weiterhin, dass sich das Unternehmen das Recht vorbehalte, einen entsprechenden Nachweis über die Erfüllung der Pflicht zur Weitergabe des Solidaritätsbonus einzufordern. Bereits ab Kalenderwoche 51 soll die Maßnahme gelten, das Geld werde allerdings aus organisatorischen Gründen erst zum Jahresbeginn ausgezahlt.

 

Vion wandte sich mit ähnlich lautenden Worten an die Geschäftspartner und betonte, dass das Unternehmen auf deren Mitwirken baue. Auch hier sollen die Sonderzahlungen des LEH wöchentlich und zu 100 % an die Landwirte innerhalb der Lieferkette weitergegeben werden. Genau Details gab Vion noch nicht bekannt. Zur Gewährleistung einer sicheren und transparenten Umsetzung der Sonderzahlungen seien im Vorfeld noch organisatorische Maßnahmen notwendig. Die Vion will dann Anfang des neuen Jahres mit der rückwirkenden Auszahlung schnellstmöglich beginnen.


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