22.12.2020rss_feed

Westfleisch zahlt Solidarzuschlag Lebensmittelhandel an Landwirte aus

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Die Westfleisch richtet für die Weiterleitung der von einzelnen Unternehmen des LEH angekündigten Sonderzahlungen ein neues Bezahlverfahren für die Lieferanten ein. Nach Eingang der Sondererlöse von Seiten des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) erfolgt die Auszahlung an die Landwirte direkt mit der Schlachtabrechnung. Für die Preiswoche vom 14.12.–20.12.2020 reicht das Unternehmen einen Zuschlag von 2,50 € je Schlachtschwein an die Landwirte weiter.

 

Hintergrund

Verschiedene Handelsunternehmen wie LIDL und die REWE GROUP hatten in den letzten Wochen angesichts der Bauernproteste angekündigt, über höhere Verbraucherpreise eine direkte finanzielle Unterstützung für deutsche Landwirte umzusetzen. Die Verantwortung für eine abzugsfreie, transparente und zeitnahe Ausschüttung wurde an die Fleischvermarkter und Schlachtbetriebe gegeben.


Sonderauszahlung wird wöchentlich festgelegt

Die Westfleisch kündigte nun in einer Pressemitteilung an, diesen Schritt umgehend umzusetzen. Dafür habe Westfleisch für alle im Rahmen dieser Aktion ausgewiesenen Zusatzerlöse, die beim Rechnungsausgleich abgegrenzt vom Artikelpreis eingehen, ein Sonderkonto eingerichtet. Von diesem Konto aus erfolge zeitnah, nach Eingang der Sondererlöse, eine Auszahlung direkt mit der Schlachtabrechnung (Betrag in EURO/Tier) für alle Schweine der abgelaufenen Lieferwoche. Er errechnet sich auf Basis der eingegangenen Zusatz-Beträge des Lebensmittelhandels und wird wöchentlich montags für die Vorwoche festgelegt.

 

Auch für vertragsfreie Schweine

Der Zusatzerlös gilt laut Westfleisch für alle deutschen QS-Schlachtschweine der festgelegten Lieferwoche, ganz gleich ob Vertragstier oder vertragsfreie Lieferung. Für alle Schlachtschweine, die nicht direkt von Westfleisch, sondern über Viehvermarktungspartner (Handel, Genossenschaften) abgerechnet werden, seien diese seitens Westfleisch dazu schriftlich verpflichtet, den Zuschlag 1:1 umgehend mit der entsprechenden Schlachtabrechnung an den Landwirt in voller Höhe auszuschütten.


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