09.12.2016rss_feed

QS-Leitfäden: Das ist neu ab 1.1.2017!

Die neuen Leitfäden sind im Downloadcenter der Unternehmenshomepage der QS - Qualität und Sicherheit GmbH einzusehen.

Die neuen Leitfäden sind im Downloadcenter der Unternehmenshomepage der QS - Qualität und Sicherheit GmbH einzusehen.

Die QS – Qualität und Sicherheit GmbH hat wie in jedem Jahr ihre Leitfäden angepasst. Die aktualisierten QS-Leitfäden sind nun veröffentlicht. Damit ergeben sich ab dem 1. Januar 2017 neben einigen Erleichterungen in der Dokumentation auch verpflichtende Änderungen bzw. Präzisierungen für Schweinehalter.

 

Die wichtigsten Punkte sind:

Beschäftigungsmaterial:

  • Schweine jeden Alters (also auch Saugferkel) müssen Zugang zu geeignetem Beschäftigungsmaterial haben.

Umgang mit kranken Tieren:

  • die geforderte weiche Unterlage in der Krankenbucht muss eine Mindestbodenfläche je Tier abdecken
  • nicht therapierbare Tiere müssen unverzüglich nach dem geltenden Recht betäubt und getötet werden.

Platzangebot:

  • das Platzangebot wird zum KO-Kriterium hochgestuft.
  • Am 04.08.2016 sind die Übergangsfristen für das Platzangebot in der Ferkelaufzucht ausgelaufen, Absatzferkeln über 20 kg muss mindestens 0,35 m² Platz zur Verfügung stehen.

Antibiotikamonitioring:

  • ab 2017 gilt eine verpflichtende Nullmeldung, das heißt auch Betriebe, die in dem jeweiligen Zeitraum keine Antibiotika eingesetzt haben sind zur Meldung verpflichtet. Betriebe ohne Therapieindex werden für Lieferungen in das QS-System gesperrt.

Salmonellenmonitoring:

 

Sie finden die neuen Leitfäden im Dokumentencenter der Homepage der QS GmbH. Die Checklisten für die Audits ab dem 1. Januar 2017 stehen ebenfalls zum Download.


Hier kommen Sie zum QS-Downloadcenter

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