04.08.2016rss_feed

Mehr Platz im Flatdeck: Frist für Altgebäude läuft aus

Absatzferkeln über 20 kg muss laut der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Mindestfläche von 0,35 m² zur Verfügung stehen.

Absatzferkeln über 20 kg muss laut der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Mindestfläche von 0,35 m² zur Verfügung stehen.

Seit 2006 gelten für Schweine haltende Betriebe in Deutschland die Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Heute, am 4. August 2016, läuft eine der letzten Übergangsfristen für Altgebäude aus – es geht um den Platz in der Ferkelaufzucht.

 

Heute endet die Übergangsfrist

Von Seiten der ISN haben wir bereits mehrfach auf das heutige Datum hingewiesen. Absatzferkeln über 20 kg muss laut der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Mindestfläche von 0,35 m² zur Verfügung stehen. Für Altgebäude reichten bis heute aus gesetzlicher Sicht 0,30 m² je Ferkel.

Bitte beachten Sie, dass ab jetzt in allen deutschen Ställen ― egal ob neu oder alt – den Ferkeln ab 20 kg die Mindestfläche von 0,35 m² zur Verfügung stehen muss!

In den unteren Gewichtsklassen über 5 bis 10 kg sowie über 10 bis 20 kg gelten weiterhin die Vorgaben von 0,15 bzw. 0,20 m² je Aufzuchtferkel!

 

Eine Überbelegung kann rechtliche Folgen haben

Landwirtschaftliche Fachzeitschriften haben daher in den vergangenen Monaten immer wieder über Optionen berichtet. Falls die neuen Platzvorgaben noch nicht erfüllt werden, raten wir dringend dazu, schnell zu reagieren - Ansonsten besteht ein Verstoß gegen die Tierschutzbestimmungen. Möglichkeiten, kurzfristig ausreichend Platz zu schaffen ist beispielsweise:

- die Anpachtung eines Flatdecks von einem Berufskollegen

- oder Anpassungen im Aufstallungs­managment (u.a. dichtere Aufstallung zu Beginn der Ferkelaufzucht – bei Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben)

- oder Anpassungen im Verkaufsmanagement (u.a. früherer Verkauf von Ferkeln in Absprache mit dem Mäster bzw. Abnehmer)

- usw.

Mittel- und langfristig können die Anpassung des Sauenbestandes oder je nach örtlicher und betrieblicher Rahmenbedingungen eine Betriebserweiterung in der Ferkelaufzucht Optionen sein.


Hier finden Sie den Gesetzestext zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

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