11.07.2014rss_feed

QS: 33.700 Schweinebetriebe nehmen am Antibiotikamonitorring teil

Über 33.700 Schweine und 2.700 Geflügel haltende Betriebe nehmen bereits in vollem Umfang am QS-Antibiotikamonitoring teil: Sie haben die Zahl ihrer gehaltenen Tiere angegeben und ihren Tierarzt gemeldet, so dass Antibiotikaverschreibungen in der Datenbank gesammelt und den Betrieben zugeordnet werden können.

 

Seit 1. Juli 2014 sind die Betriebe, die ihre Stammdaten nicht gemeldet haben, für die Vermarktung ins QS-System gesperrt. 889 Schweinemäster und 43 Geflügelmäster dürfen ihre Tiere erst wieder als QS-Tiere vermarkten, wenn die fehlenden Angaben in der Datenbank hinterlegt sind, teilt QS mit.

 

Sauenhalter und Ferkelaufzuchtbetriebe: Erste Auswertung im Herbst

Für Sauenhalter und Ferkelaufzuchtbetriebe werden die Antibiotikaabgaben seit Anfang dieses Jahres in der Antibiotikadatenbank erfasst. Die Daten und der Therapieindex für diese Betriebe soll erstmals im Herbst ausgewertet werden.

Stammdaten eingeben

Nur durch die Eingabe der Stammdaten durch die Tierhalter und die qualifizierte Eingabe der Antibiotikadaten durch die Tierärzte erhalten wir verlässliche Ergebnisse. Mehr als 2.050 Tierärzte haben sich bisher in der QS-Antibiotikadatenbank angemeldet und unterstützen das Antibiotikamonitoring als zuverlässige Partner. Sie haben mittlerweile über 403.000 Abgabebelege für Antibiotika an Schweine- und Geflügelmastbetriebe im QS-System in die Antibiotikadatenbank eingegeben. Vierteljährlich werden diese Daten ausgewertet und die Ergebnisse Tierhaltern und Tierärzten zur Verfügung gestellt. Jeder Tierhalter kann somit einschätzen, wie es um den Antibiotikaeinsatz in seinem Betrieb bestellt ist, und sich mit anderen Betrieben vergleichen. Damit können die QS-Landwirte unmittelbar regieren und prüfen, ob der Antibiotikaeinsatz reduziert werden kann.

 

Durch regelmäßige Informationen zum Therapieindex können sich die Landwirte optimal auf die Anforderungen des Arzneimittelgesetzes vorbereiten. Denn laut Arzneimittelgesetz müssen ab Frühjahr 2015 jeweils 50 % der Tierhalter aktiv an der Senkung des Antibiotikaeinsatzes arbeiten, 25 % müssen sogar einen Maßnahmenplan bei ihrer zuständigen Behörde einreichen.

Doppelte Dateneingabe vermeiden - Schnittstelle zu HI-Tier

Das neue Arzneimittelgesetz sieht die Erfassung aller Antibiotikaabgaben an Mastbetriebe ab 1. Juli 2014 vor. QS arbeitet intensiv daran, eine Doppelbelastung für Tierhalter und Tierärzte zu vermeiden. Die Daten aus der QS-Antibiotikadatenbank werden zukünftig an die staatliche Datenbank HI-Tier übertragen. Das ist aber erst möglich, wenn die Schnittstelle durch HI-Tier fertig programmiert ist. Hier gibt es noch einige offene Punkte.

Außerdem muss sichergestellt werden, dass QS die Erlaubnis der Landwirte für die Datenübertragung vorliegt. Diese und andere Fragen sollen in den nächsten Wochen mit den Verantwortlichen von HI-Tier, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie den Vertretern der Landwirtschaft geklärt werden.

 

Keine Bestandsuntergrenzen im QS-System

Nach Einschätzung von Experten besteht bei kleinen genauso wie bei großen Betrieben ein Risiko für Resistenzbildung. Deshalb sind im QS-System alle Betriebe, unabhängig von ihrer Größe, zur Teilnahme am Antibiotikamonitoring verpflichtet. Damit gehen die QS-Anforderungen über die Vorgaben des Arzneimittelgesetzes hinaus. Dieses sieht vor, dass kleine Betriebe (weniger als 20 Rinder, 250 Schweine, 1.000 Puten, 10.000 Hähnchen) keine Meldungen zur Anwendung von Antibiotika machen müssen.


HIT-Antibiotikadatenbank: Bis zum 1. Juli Nutzungsart melden!

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