04.01.2016rss_feed

PLH und Exporterstattung: Staatliche Eingriffe sind keine Lösung

Schweine Schlachten Zwei Schlachthaelften

Am heutigen Montag startet die zweite Runde der EU-subventionierten Privaten Lagerhaltung (PLH), jüngst wurden dazu auch die konkreten Beihilfesätze veröffentlicht. Gleichzeitig lehnte Brüssel nun eine Exporterstattungen für Schweinefleisch ab, und die WTO will Exporterstattungen auf Agrarprodukte ganz abschaffen.

 

PLH: Exportschwacher Schweinespeck aufgenommen

Ab dem 4. Januar ist es Marktteilnehmern möglich einen Antrag auf die Beihilfen für die PLH von Schweinefleisch zu stellen – je nach Teilstück und Lagerdauer lassen sich so Fördergelder von 250 bis 364 Euro je Tonne einstreichen, rund 20 % mehr als Anfang 2015. Einziger Lichtblick bei der aktuellen Einlagerungsrunde: Erstmals nach dem Russlandembargo gilt die PLH jetzt auch für den exportschwachen Schweinespeck.

 

LEH nutzt Marktmacht

Dennoch bleibt die größte Befürchtung, dass die jetzt eingelagerten Mengen zur Grillsaison wieder ausgelagert werden müssen, der Lebensmitteleinzelhandel gerade dann aus dem Vollen schöpfen kann und die Preise scheinbar nach Belieben diktieren wird. Im vergangenen Jahr ist es genau so geschehen. Auch der ehemalige Vorstandssprecher der Westfleisch, Dr. Helfried Giesen, bestätigte jüngst auf dem Verbandstag des WLV-Kreisverbandes Recklinghausen, dass sich der LEH gegenwärtig auf Kosten der Schweineerzeuger die Taschen vollstopfe. Der Handel habe die Margen im Jahr 2015 um 7% verbessert und gebe sogar zu, die besten Ergebnisse der Geschichte zu schreiben.

 

Exporterstattung: WTO plant Abschaffung

Der Antrag Polens auf Agrarsubventionen im Rahmen von Exporterstattungen auf Schweinefleisch ist in Brüssel Mitte Dezember mit dem Hinweis auf aktuell starke Absätze in Drittländer abgelehnt worden. Die deutsche Delegation unterstützte den EU-Kommissar Phil Hogan in der Ablehnung und rief dazu auf, erst einmal die Effekte der bereits beschlossenen Maßnahmen wie z.B. der PLH abzuwarten. Um den Export anzukurbeln, setzt sich die Bundesregierung für den Abschluss von Veterinärabkommen mit Drittstaaten ein.

 

Gleichzeitig haben die Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) auf der letzten Ministerkonferenz in Nairobi beschlossen, die Exporterstattungen für Agrarprodukte zukünftig komplett abzuschaffen – Industrieländer müssen demnach, mit Übergangsfristen für Fleisch und Molkereiprodukte, ab sofort auf weitere Ausfuhrhilfen verzichten. In der EU werden Agrarexporte schon länger nicht mehr gefördert, das Abkommen hat also vor allem Folgen für Norwegen, die Schweiz und weitere Industrieländer außerhalb der EU. Entwicklungsländer erhielten eine Frist bis 2018 mit Ausnahmen für Transport und Logistik bis 2023.

 

Die ISN begrüßt den Beschluss der WTO, sämtliche Exporterstattungen für Agrarprodukte kurzfristig abzuschaffen. Ebenso wie die PLH führt auch die Exporterstattung lediglich zu einer Verschiebung der Probleme auf den Märkten, wie die ISN auch in ihrem Offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im August betonte. Auch ohne Exporterstattungen sind die deutschen Fleischexporteure erfolgreich auf den Märkten in Asien unterwegs. Hier ist die Politik jedoch gefragt, weiterhin bürokratische Hürden abzubauen und die Unternehmen noch stärker bei der Erschließung der Märkte zu unterstützen.

 


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