Landwirtschaftskammer NRW: Düngegesetzgebung im Überblick
Lange hat es gedauert, bis das Düngegesetz und die Düngeverordnung die politischen Diskussionen und Instanzen durchlaufen haben. Heute wurde vom Bundeskabinett auch die Stoffstrombilanzverordnung abgesegnet. Während letztere noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss und erst ab 2018 wirksam werden soll, sind Düngegesetzt und Düngeverordnung bereits heute geltendes Recht. Die ISN rät allen Landwirten, sich – soweit das noch nicht erfolgt ist – schnell und gründlich über die zahlreichen Neuerungen zu informieren und sich beispielsweise die Übersicht der Landwirtschaftskammer NRW anzuschauen.
Überblick behalten
So lange die Gesetzgebung gedauert hat, so umfangreich und unübersichtlich sind die Änderungen für die Landwirte. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat die umfangreiche Düngegesetzgebung durchgeackert
und die wichtigsten Änderungen für die Landwirte übersichtlich zusammengestellt. Die Zusammenfassung ist sowohl auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NRW zu sehen, wie auch als Druckversion verfügbar.
Sehen Sie hier die Themenbereiche, unter denen Sie die notwendigen Detailinformationen finden:
- Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt (§ 6(8))
- Düngebedarfsermittlung (§ 3 (2))
- Vorgaben zur Stickstoffbedarfsermittlung (§ 4 (1))
- Vorgaben zur Stickstoffbedarfsermittlung (§ 4 (2))
- Vorgaben zur Phosphatbedarfsermittlung (§ 4 (3))
- Stickstoffobergrenze für organische Dünger (§ 6 (4))
- Nährstoffvergleich (§ 8)
- Zulässige N- und P-Salden (§ 9 (2,3))
- Aufnahmefähigkeit des Bodens (§ 5 (1))
- Abstandsauflagen zu Gewässern (§ 5 (2,3))
- Verbotene Ausbringtechnik (§ 11)
- Bodennahe Aufbringung auf bestelltem Acker (§ 6 (3))
- Einarbeitungspflicht auf unbestelltem Acker (§ 6 (1))
- Lagerkapazitäten (§ 12)
- Was ist bereits in 2017 zu beachten?
- Was muss dokumentiert werden?
Informationen auch aus anderen Bundesländern
Während die Düngegesetzgebung zunächst bundeseinheitlich geregelt ist, sollten Sie jedoch auch darüber informieren, welche Länderregelungen über die Länderöffnungsklausel hier ggf. noch aufgesattelt werden.
Hier einige weitere Bespiele zu Informationsquellen aus verschiedenen Bundesländern:
- Landwirtschaftskammer Niedersachen: www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/pflanze/nav/340.html
- Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein: www.lksh.de/landwirtschaft/pflanze/duengung/gesetze-verordnungen
- Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft: www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032364/index.php
Einigung um Stoffstrombilanz – Details noch offen
Die Koalitionsfraktionen haben sich vergangene Woche auch bei den bisher noch strittigen Punkten der neuen Stoffstrombilanzverordnung geeinigt. Heute hat das Bundeskabinett die Stoffstombilanzverordnung beschlossen und die Novellierung des nationalen Düngerechts einen weiteren Schritt voran gebracht. Bis Ende September sollen dann noch Bundestag und Bundesrat die Stoffstrombilanzverordnung final beschließen. Sobald weitere Details zur Stoffstrombilanzbekannt werden, informieren wir Sie im www.schweine.net