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Kastration: Beratung im Bundestag über die Fristverschiebung

Fristverlaengerung Kastration

Drei Anträge zur Kastrationsfrage wurden heute im Bundestag beraten: Koalition für Fristverlängerung, Grüne für Ausstieg und AfD für Lokalanästhesie. Nun geht es weiter zur Beratung an den Agrarausschuss. Der Haushaltsausschuss stellt Mittel zur Unterstützung der Umsetzung bereit. ISN: Egal, wie die Entscheidung am Ende ausgeht - ohne Fristverlängerung geht es nicht.

 

Koalitionsparteien wollen die Fristverschiebung

Der Bundestag hat heute in erster Lesung über einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Tierschutzgesetzes beraten. Im Kern ging es dabei um eine Fristverschiebung um zwei Jahre bei der betäubungslosen Ferkelkastration. Eine Fristverschiebung sei zwingend erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderung der Praxis nicht gerecht würden. Deshalb sei es notwendig, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, um aus der betäubungslosen Ferkelkastration so schnell wie möglich, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2020, aussteigen zu können.

 

Grüne wollen das Verbot ab 2019 beibehalten

In einem weiteren Antrag will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die unverzügliche Umsetzung der betäubungslosen Kastration zum Jahreswechsel beibehalten. Die Landwirte sollten bei der Einführung alternativer Verfahren unterstützt werden, heißt es aus den Reihen der Partei.

 

AfD will die Lokalanästhesie

Die AfD fordert in einem weiteren, durchaus beachtenswerten Antrag, den Weg für die Lokalanästhesie frei zu machen. Die Bundesregierung solle auf eine arzneimittelrechtliche Genehmigung von Lidocain hinwirken. Darüber hinaus solle die Anwendung der Lokalanästhesie mit Nachweis der Sachkunde auch durch den Tierhalter ermöglicht werden. Zudem solle die Forschung zur Kastration unter Lokalanästhesie gefördert und ausgebaut werden.

 

Jetzt geht es in den Agrarausschuss

Nachdem die Positionen in der ersten Lesung im Bundestag ausgetauscht wurden, sind die verschiedenen Vorlagen zur weiteren federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen worden. Nach dem vorgesehenen Zeitplan soll die finale Abstimmung im Bundestag am 29. November stattfinden.

 

38 Mio. € für den Ausstieg vom BMEL

Laut AgraEurope hat der Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages 38 Mio. € im Agrarhaushalt freigegeben, um den Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration zu unterstützen. Im kommenden Jahr sollen davon 8 Mio. € in die Förderung von Schulungsmaßnahmen für Landwirte und 2 Mio. € zur Unterstützung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Inhalationsnarkose gehen. 2020 soll dann der Fokus auf der investiven Förderung liegen.

 

ISN meint:

Wir können es immer nur wiederholen: Egal, wie die Entscheidung am Ende ausgeht - ohne Fristverlängerung geht es nicht. Richtig ist es, wenn gleichzeitig über einen Fahrplan und begleitende Maßnahmen diskutiert wird, damit keine Zeit verloren geht, um zu umsetzbaren Lösungen zu kommen.


Kastration: Ohne Fristverlängerung geht es nicht

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