20.09.2021rss_feed

ITW zahlt nun doch offene Einmalzahlungen an 316 Schweinehalter

Topf für ITW-Einmalzahlungen ist leer – ISN: ITW und LEH müssen schnell für eine Lösung sorgen ©ISN/Jaworr, ITW

Die Initiative Tierwohl (ITW) hat vergangene Woche bekannt gegeben, dass die Schweinehalter, die bei der Auszahlung der Einmalzahlung zum Eintritt in die 3. Programmphase leer ausgegangen sind, nun doch die offene Prämie in Höhe von 3000€ pro Betrieb, ausgezahlt bekommen. Der ISN-Vorsitzende Heinrich Dierkes begrüßt die Entscheidung der ITW als wichtiges Signal für die Schweinehalter und fordert zugleich eine zügige Ausweitung des ITW-Segments auf verarbeitete Fleischwaren, damit alle Landwirte die entsprechende Honorierung für ihre erzeugten ITW-Schweine bekommen.

 

Die meisten der am Programm 2021-2023 der Initiative Tierwohl teilnehmenden schweinehaltenden Betriebe, die bis Ende Juni 2021 ein ITW-Programmaudit erfolgreich bestanden haben, haben seit Anfang 2021 eine Einmalzahlung von jeweils 3.000 € erhalten – aber eben nur die meisten. Die ITW hatte vor ca. zwei Monaten im Juli in einem Rundschreiben darüber informiert, dass die sogenannten Einmalzahlungen zum Eintritt in die 3. Programmphase nicht für alle Betriebe gezahlt werden können, auch wenn diese ihr Audit bis zum 30.06.2021 erfolgreich absolviert haben. Das Budget hierfür ging aus einer auf 50 Millionen Euro begrenzten Sonderzahlung der Schwarz-Gruppe (Lidl und Kaufland) hervor.

Der ISN-Vorsitzende Heinrich Dierkes hatte die ITW und den Handel aufgefordert, hier schnell für eine Lösung im Sinne der Betriebe zu sorgen.

 

Noch vorhandenes Budget der 2. Programmphase genutzt

Nun wird die ITW an 316 ITW-Schweinehalter, welche die Einmalzahlung bisher nicht erhalten haben, den offenen Betrag von jeweils 3.000 Euro auszahlen. Insgesamt handelt es sich um rund 1 Mio. Euro, die aus den Einzahlungen aller an der ITW teilnehmenden Lebensmittelhändler während des Programms 2018-2020 stammen. Ursprünglich waren die Gelder für die Auszahlungsansprüche der Landwirte in der ausgelaufenen Programmphase reserviert, wurden jedoch nicht abgerufen. Das wurde in den zuständigen Gremien der ITW beraten und vergangene Woche beschlossen.

Die betreffenden Landwirte müssen nicht weiter aktiv werden, da die ITW die Auszahlung ohne Antrag o.ä. vornimmt.

 

Die ISN meint:

Es freut uns sehr, dass die Partner in der ITW entschieden haben, allen Schweinehaltern, die an der dritten ITW-Phase teilnehmen und bis zum 30. Juni ihr Audit gemacht haben, die 3.000 Euro auszuzahlen. Das ist das richtige Signal für die Landwirte und die Branche, so Dierkes.

Wichtig ist es nun aber auch, dass alle ITW-Betriebe, die die Vorgaben erfüllen, auch beim Verkauf ihrer Mastschweine die Vergütung über das sogenannte Marktmodell von den Marktpartnern bekommen. Wer A sagt, muss auch B sagen. Deshalb ist es wichtig, dass die ITW-Ware nicht nur beim Frischfleisch im Lebensmitteleinzelhandel verkauft wird, sondern auch schnell bei der Verarbeitungsware Einzug hält. Die Absatzwege der ITW-gekennzeichneten Produkte müssen ausgeweitet werden und die Nämlichkeit auch bei Verarbeitungsware umgesetzt werden. Nur so können die zusätzliche Kosten für mehr Tierwohl auch an der Verbraucher weitergegeben werden, so Dierkes.


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