15.03.2016rss_feed

Initiative Tierwohl: Rund 300 Betriebe sollen ab April nachrücken können

Initiative Tierwohl – Gemeinsam Verantwortlich Handeln

Laut Bekanntgabe der Initiative Tierwohl sollen in Kürze ca. 300 Betriebe von der Warteliste nachrücken. Dafür können nach derzeitigem Stand ca. 9 Millionen eingesetzt werden.

 

Nachrücken in Reihenfolge der Warteliste

Die Betriebe werden in der Reihenfolge der Warteliste nachrücken, sobald die entsprechenden finanziellen Mittel freigegeben sind, heißt es in der Meldung der Initative Tierwohl. Mitte April werden die Tierhalter, die zur Auditierung in der Initiative Tierwohl zugelassen wurden, über ihre landwirtschaftlichen Bündler informiert. Die Tierhalter können dann den Zeitpunkt angeben, ab wann sie die Tierwohl-Kriterien umsetzen möchten. Der individuelle Umsetzungstermin für die Kriterien kann in dem Zeitraum 28. April 2016 bis 28. September 2016 frei gewählt werden. Ab dem angegebenen Umsetzungstermin – frühestens ab dem 28. April 2016 – starten die Audits.

 

Verkürzte Laufzeit – Startzeitpunkt wählen

Die nachrückenden Betriebe werden mit der von ihnen angegebenen Tierzahl und mit den von ihnen gewählten Kriterien zum Audit zugelassen. Die Entgelte je Kriterium bleiben unverändert. Bestehen die neu hinzukommenden Betriebe das Audit, erhalten sie eine Anspruchsberechtigung für zwei Jahre, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2018, gibt die Initiative Tierwohl bekannt. Im Klartext bedeutet das: je weiter das Audit nach dem 30. Juni dieses Jahres liegt, desto kürzer ist die Laufzeit.

Grund für die verkürzte Laufzeit sei laut Initiative , dass ab Mitte 2018 für alle teilnehmenden Betriebe neue, einheitliche Vorgaben gelten und umgesetzt werden sollen. Die ab 2018 geltenden Vorgaben würden derzeit erarbeitet. Um die Umstellung auf die zukünftigen neuen Vorgaben zu synchronisieren, werde die Laufzeit weiterer nachrückender Betriebe verkürzt.


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