19.05.2025rss_feed

Inforeihe Biosicherheit Teil 8 – Vorsichtsmaßnahmen für Jäger

Header Biosicherheitsreihe Teil 8 Jäger

Die ASP-Ausbrüche in Deutschland beschränken sich derzeit vorwiegend auf Wildschweinbestände. Dies erhöht das Risiko einer Erregereinschleppung für Schweinehalter, die auch zur Jagd gehen, erheblich. Daher ist besondere Vorsicht geboten.

 

Strikte Trennung von Jagd und Schweinebestand

Wer als Schweinehalter nicht auf die Teilnahme an Jagden verzichten möchte, muss besonders umsichtig handeln, um seinen Schweinebestand nicht mit Krankheitserregern – im schlimmsten Fall mit dem ASP-Virus – zu infizieren. Deshalb ist es von größter Bedeutung, die jagdlichen Aktivitäten strikt vom Schweinebestand zu trennen. Die folgenden Vorsichtsmaßnahmen sollten konsequent beachtet werden:


Strikte Trennung: Jagdutensilien wie Kleidung, Schuhe oder sonstige Ausrüstung müssen konsequent vom Schweinebereich ferngehalten werden ©Canva

Strikte Trennung: Jagdutensilien wie Kleidung, Schuhe oder sonstige Ausrüstung müssen konsequent vom Schweinebereich ferngehalten werden ©Canva

  • Vermeidung des Kontakts zu Nutzschweinen nach Jagdtätigkeiten oder sonstigem Kontakt zu Wildschweinen für mindestens 48 Stunden.
  • Wer nach der Teilnahme an einer Jagd wieder den Schweinestall betreten muss, darf dies erst nach gründlichem Duschen sowie einem vollständigen Kleidungs- und Schuhwechsel tun.
  • Auch das Zerlegen oder Weiterverarbeiten von Wildschweinfleisch stellt ein potenzielles Risiko für den eigenen Schweinebestand dar. Entsprechende hygienische Vorgaben müssen daher strikt eingehalten werden.
  • Jagdutensilien wie Kleidung, Schuhe oder sonstige Ausrüstung müssen konsequent vom Schweinebereich ferngehalten werden und dürfen keinesfalls in den sogenannten Weißbereich (Hygieneschleuse, Tierbereich, weitere Funktions- und Wirtschaftsbereiche) gelangen. Eine getrennte Aufbewahrung von Jagd- und Stallkleidung ist unerlässlich.
  • Gleiches gilt für den Jagdhund: Auch der beste Freund des Menschen bzw. Jägers stellt eine nicht zu vernachlässigende Gefahr einer Erregerübertragung dar. Daher darf auch dieser keinen Zutritt zu dem Tierbereich und den dazugehörigen Funktionsbereichen erhalten.
  • Das Mitbringen und/oder Zerlegen von Wildschweinfleisch nach der Jagd sollte im Sinne des Seuchenschutzes unterlassen werden. Wer dennoch nicht auf sein Wildbret verzichten möchte, sollte dies in einer separaten Einrichtung oder einem Raum durchführen, der fern ab vom Stall- bzw. Wirtschaftsbereich gelegen und klar hiervon getrennt ist. Zudem müssen die oben genannten Hygienevorgaben unbedingt eingehalten werden

 

Gefahr durch Waldarbeiten oder Freizeitaktivitäten

Ein indirekter Kontakt mit potenziellen Krankheitserregern kann nicht nur über jagdliche Tätigkeiten erfolgen, sondern auch bei Feld- oder Waldarbeiten sowie bei Freizeitaktivitäten wie Wanderungen oder Fahrradtouren durch Waldgebiete o. Ä. Daher ist auch nach solchen Aktivitäten besondere Vorsicht geboten. Die konsequente Einhaltung des Schwarz-Weiß-Konzepts zur Gewährleistung der Biosicherheit ist unerlässlich.

 

Hilfreiche Tipps und Hinweise

Hinweise zum Verhalten bei der Jagd in Zeiten der Afrikanischen Schweinepest finden sind auf der Internetseite des Deutschen Jagdverbandes unter dem Link:

Afrikanische Schweinepest | Deutscher Jagdverband

Für die Schweinehalter unter den Jägern sind ergänzende Vorsichtsmaßnahmen u. a. auf den Informationsseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, der zuständigen Landesministerien/-ämter sowie des Friedrich-Loeffler-Instituts abrufbar.

 


arrow_upward