10.07.2017rss_feed

Genehmigung von Stallanlagen: Neues UVP-Gesetz

Schweinemaststall

Für die Genehmigung großer Tierhaltungsanlagen gelten künftig strengere Auflagen. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu, berichtet AgraEurope.

 

Salami-Taktik nicht mehr zulässig

Mit der Neufassung des UVP-Gesetzes werden bisherige Umgehungsmöglichkeiten über die sogenannte Salami-Taktik beseitigt. Bislang können Investoren der UVP-Pflicht entgehen, indem sie ihre Großanlage in mehrere kleine Vorhaben aufteilen, die nacheinander zugelassen werden. Mit der Neuregelung wird nunmehr klargestellt, dass mehrere kleine Anlagen eine Großanlage ergeben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfordert.

 

Umweltministerin Hendricks sieht daran einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Mitsprache für die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um neue Großställe geht. Weitere Schritte müssten folgen.


UVP-Pflicht: Bürger bekommen Mitspracherecht bei Bauvorhaben

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