16.02.2017rss_feed

UVP-Pflicht: Bürger bekommen Mitspracherecht bei Bauvorhaben

Schweinemaststall

Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzesentwurf des Bundesumweltministeriums beschlossen, in dem es um eine Verschärfung der Umweltverträglichkeitsprüfung, der sogenannten UVP-Pflicht, beim Bau von Tierhaltungsanlagen geht.

Sofern Bundestag und Bundesrat den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause verabschieden, könnten die neuen Bestimmungen schon bald in Kraft treten.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung statt Salami-Taktik- Schlupfloch

Beim Bau größerer Anlagen konnten Investoren die UVP-Pflicht bislang umgehen, indem das Bauvorhaben in mehrere kleine Vorhaben aufgeteilt und nacheinander zugelassen wurde. Die Neufassung des UVP-Gesetzes will diese Salami-Taktik beseitigen, und gleichzeitig ein verbessertes Mitsprachrecht für Bürger in diesen Angelegenheiten verankern.

 

Die Änderung sieht vor, dass mehrere zusammenhängende Anlagen eine Großanlage ergeben, welche dann eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfordere. Einer neuen EU-Richtlinie folgend soll die Öffentlichkeit laut dem Gesetzesentwurf zukünftig zudem verstärkt auf elektronischem Wege informiert werden und Zugang zu den UVP-Unterlagen erhalten, wofür zentrale Internetportale beim Bund und den Ländern notwendig seien.

 

Die ISN meint:

Mit der Verschärfung des UVP-Gesetzes insbesondere unter dem Aspekt der stärkeren Beteiligung der Öffentlichkeit wird das Genehmigungsverfahren beim Bau von Ställen zukünftig eine noch größere Herausforderung für die Landwirte werden. Die Auflagen für die Tierhalter beim Bau und Betreiben von Stallanlagen werden weiter zunehmen und zusätzlich Zeit und Geld erfordern.

 


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