EU-Gerichtshof: Veggie-Produkte dürfen nicht Milch oder Käse heißen – ISN: … auch nicht Schnitzel und Wurst!
Im Gegensatz zu Fleischbezeichnungen, die aktuell die Verpackungen von vegetarischen und veganen Ersatzprodukten schmücken dürfen, dürfen die Bezeichnungen der Milchprodukte wie Käse
, Milch
, Rahm
, Butter
oder Joghurt
nun nicht mehr für vegane Produkte verwendet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. ISN: Jetzt muss ein Bezeichnungsschutz auch endlich für Fleisch- und Fleischprodukte umgesetzt werden.
Europaweiter Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte verbietet fälschliche Kennzeichnung
Dem heutigen Urteil zufolge gilt dies für alle Bezeichnungen, die das EU-Recht Produkten tierischen Ursprungs vorbehält. Auch entsprechende klarstellende oder beschreibende Hinweise auf den betreffenden Produkten pflanzlichen Ursprungs ermöglichten keine Ausnahme, berichtet Agra Europe.
Für Milch und Milchprodukte gibt es einen europaweiten Bezeichnungsschutz, der genau festlegt, welche Eigenschaften beispielsweise Käse
und Milch
aufweisen müssen, um diese Bezeichnung tragen zu dürfen. Somit dürfen laut der aktuellen Entscheidung des EuGH Bezeichnungen wie Milch
oder Butter
auch nicht durch Hinzufügung erläuternder Begriffe wie zum Beispiel Soja-Milch
oder Tofubutter
für vegane Erzeugnisse verwendet werden.
Wegweisende Entscheidung
Der Milchindustrie-Verband (MIV) sprach von einer wegweisenden Entscheidung. Der heutige Tag sei von großer Bedeutung für den seit nunmehr 30 Jahren bestehenden, europaweiten Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte, betonte MIV-Geschäftsführer Dr. Jörg Rieke. Es bleibe zu hoffen, dass nun auch die Lebensmittelüberwachung in Deutschland stärker als bisher gegen die vermehrte Verletzung des Bezeichnungsschutzes, insbesondere bei der Vermarktung veganer Produkte, vorgehen werde, erklärte Rieke.
Die ISN meint:
Dies ist auch eine wegweisende Entscheidung für den Fleischsektor. Jetzt muss ein Bezeichnungsschutz auch für Fleisch und Fleischprodukte umgesetzt werden, wie wir ihn immer wieder gefordert haben. Hier muss die Politik der bisher vorherrschenden gesetzlichen Regellosigkeit einen Riegel vorschieben. Denn die Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Fleischersatzprodukten im (Wurst)Regal ist ebenso irreführend wie beim Milchersatz. Wir fordern, dass nach dem Motto Klarheit und Wahrheit nur das auf der Packung stehen sollte, was auch drin ist und das nicht nur für Milch- sondern auch für Fleischersatzprodukte!