28.06.2021rss_feed

Ergebnisse der Bundesratssitzung: Größenbeschränkungen für Tierhaltungsanlagen und weitere Themen

Bei der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause standen viele Themen auf der Agenda, die für Schweinehalter relevant sind. ( Bild ©Bundesrat | Sascha Radke)

Bei der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause standen viele Themen auf der Agenda, die für Schweinehalter relevant sind. ( Bild ©Bundesrat | Sascha Radke)

In der letzten Sitzung des Bundesrats vor der parlamentarischen Sommerpause – und der vorletzten vor der Bundestagswahl und dem Ende der Legislatur – standen eine Menge Themen auf der der Tagesordnung, die für Schweinehalter von Bedeutung sind. Wir haben die Ergebnisse im Folgenden zusammengefasst.

 

Entschließung: Bundesrat fordert Konzept für Größenbeschränkung von Tierhaltungsanlangen

Wie Agra Europe (AgE) berichtet, wird die Bundesregierung in der am Freitag gefassten Entschließung aufgefordert, Größenbeschränkungen für Tierhaltungsanlagen unter anderem aus Klimaschutz-, Umweltschutz-, Tierseuchen- und Brandschutzgründen zu prüfen und ein konkretes Konzept vorzulegen. Handlungsbedarf machte die Länderkammer auch hinsichtlich einer Flächenbindung der Tierhaltung geltend. Laut Entschließung soll die Regierung eine auf Landkreisebene bezogene Begrenzung des Viehbesatzes einführen. Maßgeblich sollen die jeweiligen Futterbedarfe und Nährstoffausscheidungen sein. Ziel sei die Etablierung einer regionalen, nachhaltigen, tierschutzgerechten und bodengebundenen Tierhaltung in Deutschland, heißt es in der Begründung.

Schließlich fordert der Bundesrat konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen. Unter anderem soll die Bundesregierung jährlich Informationen zu Stör- und Brandfällen in Tierhaltungsanlagen bereitstellen, sofern diese mit hohen Tierverlusten einhergehen. Im Baurecht sollen für Tierhaltungsanlagen bundesweite Mindeststandards für den Brandschutz verankert werden.

 

Bundesrat fordert finanzielle Unterstützung für von der ASP betroffene Schweinehalter

Der Bundesrat mahnt eine finanzielle Unterstützung für schweinehaltende Betriebe an, die durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unter Druck geraten sind. In der gefassten Entschließung wird der Bund aufgefordert, ein entsprechendes Förderprogramm aufzulegen. Ziel eines solchen Programms müsse es sein, Betriebe bei einem seuchenbedingten temporären Ausstieg oder Teilausstieg aus der Erzeugung zu unterstützen.

Für ein endgültiges Zurückdrängen der Tierseuche seien zudem weitergehende Maßnahmen insbesondere an der deutsch-polnischen Grenze erforderlich. Geboten sei daher ein verstärktes Agieren der Bundesregierung gegenüber der polnischen Regierung, um gemeinsam wirksame Schritte im Grenzgebiet zur Bekämpfung der ASP zu unternehmen. Schließlich wird in der Entschließung die Bedeutung der Auslauf- und Freilandhaltung als eine gesellschaftlich besonders anerkannte Form der Tierhaltung betont. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen bundesweiten Austausch unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu initiieren, um Risiken von Einträgen in Hausschweinbestände zu klären und Forschungsbedarf zu identifizieren sowie gemeinsame Empfehlungen zur ausreichenden Biosicherheit der Auslauf- und Freilandhaltung zu entwickeln, so AgE.

Entschließungsantrag: Erleichterung von tierwohlbezogenen Bauvorhaben

Der Entschließungsantrag aus Niedersachsen zur Erleichterung von tierwohlbezogenen Bauvorhaben wurde vom Bundesrat an den Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (federführend) sowie die Ausschüsse für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Beratung überwiesen.

 

Wir haben über diese Initiative aus Niedersachsen in dieser Meldung berichtet:

>>Stallbaubremse lösen: Niedersachsen bringt Bundesratsinitiative auf den Weg

Änderung der Tierschutztransportverordnung

Außerdem hat der Bundesrat am Freitag über eine Änderung der Tierschutztransportverordnung abgestimmt, die den Tierschutz bei Nutztiertransporten verbessern soll. Der von der Bundesregierung vorlegte Änderungsentwurf zu der Verordnung sah neben anderen Bestimmungen u.a. vor, dass die Beförderung von Schlachttieren innerhalb Deutschlands höchstens viereinhalb Stunden dauern darf, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Außentemperatur während der Beförderung zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 Grad Celsius beträgt. Der Agrarausschuss hatte dazu eine weitere Verschärfung gefordert, die nicht mehr auf die Außentemperatur während der Beförderung, sondern auf die Innentemperatur des Transportfahrzeugs abzielt.

Der Bundesrat hat diesbezüglich in seiner Entscheidung nun den Änderungsentwurf der Bundesregierung übernommen.

Die neuen Regelungen werden erhebliche Auswirkungen auf Tiertransporte in den Sommermonaten haben – dies insbesondere für Tierhalter in Regionen, wo weitere Transportwege zum Schlachtbetrieb bzw. zu den Marktpartnern notwendig sind.

 

Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauhaltung

Der Bundesrat hat als letzten Tagesordnungspunkt schließlich baurechtliche Erleichterungen für Stallumbauten in der Sauenhaltung zugestimmt. Das Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauhaltung hat damit nun alle parlamentarischen Hürden genommen.

 

Über dieses Gesetz hatten wir heute in dieser Meldung berichtet:

>>https://www.schweine.net/news/bundesrat-beschliesst-gesetz-zur-baulichen-anpassu.html

 


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