Entwurf zur Novelle der TA Luft: Filterpflicht auch für Erweiterungen?
Wieder einmal das Bundesumweltministerium. Das mag man beim aktuellen Entwurf der Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) denken.
Nachdem bereits mit dem Klimaschutzplan und der Forderung einer Novelle des Baurechts die Landwirtschaft nach Willen von Ministerin Hendricks völlig über Gebühr belastet werden soll, beinhaltet nun der vom Umweltministerium vorgelegte Entwurf ebenfalls erhebliche Belastungen für landwirtschaftliche Tierhalter.
Vorgesehen ist unter anderem eine Filterpflicht für neue Anlagen zur Haltung von Schweinen und Geflügel sowie bei der Erweiterung von bestehenden Schweinehaltungsanlagen um neue Stallgebäude. Die sogenannte Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) soll in die TA Luft integriert werden. Konkretisieren will das Ministerium die bisherige Vorschrift zu Bioaerosolen, nach der die Möglichkeiten zur Emissionsminderung im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind. Verschärft werden sollen die Anforderungen zu Emissionsminderung bei Güllebehältern.
Das Bundesumweltministerium drängt auf eine Novellierung der TA Luft noch in dieser Legislaturperiode. Die Ressortabstimmung des vorgelegten Ministeriumsentwurfs soll Anfang nächsten Jahres beginnen.
Die ISN meint
Die ISN weist darauf hin, dass die geplanten Verschärfungen eine Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland hin zu mehr Tierwohl ausbremsen werden. Es werden Strukturen konserviert, da Neubau- und Umbaumaßnahmen verhindert und die ökonomischen Daumenschrauben weiter angezogen werden. Der Strukturwandel würde dadurch noch einmal angeheizt und insbesondere kleinere und mittlere Familienbetriebe aus der der Produktion gedrängt.