Ende der Stoffstrombilanz in Sicht: Ressorts geben grünes Licht
Das Innen- und das Justizministerium haben der Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung zugestimmt. Bundesrat und Bundestag müssen nicht beteiligt werden. Umweltverbände reagieren mit Kritik, berichtet Agra Europe.
Die Stoffstrombilanzverordnung wird aufgehoben. Das Bundeskabinett wird aller Voraussicht nach am kommenden Dienstag (24.6.) der vom Agrarressort dazu vorgelegten Verordnung zustimmen. Die beiden Verfassungsressorts haben grünes Licht gegeben. Das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium prüfen, ob Gesetzesvorhaben in Einklang mit dem Grundgesetz stehen.
Abschaffung über Ministerverordnung
Die Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung
ist als sogenannte Ministerverordnung angelegt. Sie bedarf daher nicht der Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages. CDU, CSU und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Stoffstrombilanz abzuschaffen.
Umwelthilfe will Rechtsmittel prüfen
Kritik kam von Umweltverbänden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warf Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vor, er wolle im Hauruckverfahren die Stoffstrombilanzverordnung und damit ein wesentliches Element des deutschen Düngerechtes streichen. Die DUH hält das Verfahren ohne Einbeziehung von Bundestag und Bundesrat für rechtswidrig. Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner warf Rainer vor, er wolle auf rechtlich fragwürdigem Weg das deutsche Düngerecht entkernen und den Gewässerschutz opfern
. Ohne eine wirksame Stoffstrombilanz könnten die Verursacher für Belastungen nicht ermittelt werden. Die Einhaltung von Grenzwerten etwa für Nitrat im Grundwasser werde somit noch unwahrscheinlicher. Wir werden alle rechtlichen Mittel prüfen, um den Gewässerschutz und das europäische Umweltrecht zu verteidigen
, kündigte der DUH-Geschäftsführer an.
>> Düngegesetz: BMLEH will Stoffstrombilanz noch vor der Sommerpause abschaffen