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Bundesrat fordert mehr Geld zur ASP-Bekämpfung

ASP Infografik Landwirte Afrikanische Schweinepest BMEL

Die Bundesregierung hat eine Novelle des Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetzes angestoßen, um die Behörden in die Lage versetzen, schneller zu reagieren, wenn die Afrikanische Schweinepest eingeschleppt wird und ausbricht. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur effektiveren Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest am vergangenen Freitag grundsätzlich begrüßt. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass damit erhebliche finanzielle Belastungen für die Länder verbunden sind und fordert deshalb zusätzliche Mittel für präventive Maßnahmen und ein belastbares Krisenmanagement zur Verfügung zu stellen.

ISN: Es ist richtig, die erweiterten Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung jetzt schnell auf rechtlich und finanziell sichere Füße zu stellen.

 

Vorgesehene Entschädigungen sind unzureichend

Mit den geplanten Änderungen im Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetzes seien erhebliche finanzielle Belastungen für die Länder verbunden, erklärt der Bundesrat im Nachgang zu den Beratungen. Die Bundesregierung solle deshalb zusätzliche Mittel für präventive Maßnahmen und ein belastbares Krisenmanagement zur Verfügung stellen.

Die geplanten bundeseinheitlichen Entschädigungssätze im Falle von Ernteverboten hält der Bundesrat für ungeeignet, da sie den regional unterschiedlichen natürlichen und strukturellen Produktionsverhältnissen in Deutschland nicht gerecht werden. Als weitere Maßnahme zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest schlagen die Ländervertreter Erleichterungen für den Einsatz von Jagdhunden bei Bewegungsjagden vor, da diese deutlich zur Reduktion der hohen Schwarzwildbestände beitragen können.

 

Behörden sollen schneller reagieren können

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, im Falle eines Seuchenausbruchs schneller und effektiver als bislang möglich zu reagieren. So soll es unter anderem leichter möglich sein, ein Gebiet absperren zu lassen und den Personen- und Fahrzeugverkehr örtlich zu begrenzen. Auch die Verhängung eines landwirtschaftlichen Nutzungsverbots von Flächen wird vereinfacht, wenn es das Ziel verfolgt, die Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden. Zudem sollen Behörden schneller eine vermehrte Suche nach toten Wildschweinen anordnen und die Bejagung durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten verstärken können, um Infektionen gesunder Tiere zu verhindern.

Die ISN meint:

Die Politik reagiert in Sachen ASP - und das ist auch gut so. Denn angesichts der anhaltenden Bedrohung durch die ASP ist es richtig und wichtig, die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung auf rechtlich und finanziell sichere Füße zu stellen. Die Anmerkungen des Bundesrates sollten nun schnellstmöglich von der Bundesregierung geprüft werden, damit die Novelle des Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetzes bald erfolgreich abgeschlossen werden kann.


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