26.05.2014rss_feed

Bundesrat fordert bundeseinheitliche Vorgaben für JGS-Anlagen

Abgedeckter Güllebehälter vor Schweinestall

Die Appelle von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt haben nicht gefruchtet: Der Bundesrat ist am vergangenen Freitag den Empfehlungen seiner Ausschüsse gefolgt und hat bundesweit einheitliche Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen) beschlossen, berichtet Agra Europe.

 

Die Länderkammer stimmte dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unter der Maßgabe zu, dass JGS-Anlagen in die Regelungen einbezogen werden.

Bundesregierung muss entscheiden

Nunmehr muss die Bundesregierung entscheiden, wie sie mit den Länderforderungen umgeht. Sie kann sie entweder akzeptieren und die Verordnung in der geänderter Fassung in Kraft setzen, oder aber sie lehnt das Votum des Bundesrates ab. In diesem Fall müsste sie einen neuen Entwurf vorlegen.

 

Eine Stellungnahme der Bundesregierung war noch nicht zu erhalten. Man werde den Bundesratsbeschluss eingehend prüfen, hieß es im Bundeslandwirtschaftsministerium. Federführend ist allerdings das Bundesumweltministerium. Das hatte sich bereits in seinem ursprünglichen Entwurf für bundeseinheitliche Vorgaben für JGS-Anlagen ausgesprochen.


Bundeseinheitliche Vorgaben für Güllebehälter noch nicht vom Tisch

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