24.06.2021rss_feed

Bundeskabinett bestätigt Änderung der TA Luft

In Bestandsanlagen wird es keine Verpflichtung geben, Abluftreinigungsanlagen nachzurüsten (Bild: ©ISN/Jaworr)

In Bestandsanlagen wird es keine Verpflichtung geben, Abluftreinigungsanlagen nachzurüsten (Bild: ©ISN/Jaworr)

Das Bundeskabinett hat die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Damit kommen auf die Tierhalter zahlreiche neue Verschärfungen der Emissionsanforderungen für ihre Betriebe zu.

ISN: Zwar ist es positiv, dass die TA-Luft nach jahrelangem Gezerre zwischen den verschiedenen Parteien, Ministerien und anderen Beteiligten nun endlich verabschiedet wurde und somit Klarheit zu diesen Punkten besteht. Das wars dann aber auch schon! Für die Tierhalter gibt es weiterhin noch viele ungeklärte Punkte. Es mangelt nach wie vor an einem Gesamtkonzept zur Zukunft der deutschen Nutztierhaltung.

 

Das Bundeskabinett hat gestern die überarbeitete Fassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Damit werden nach jahrelangen Diskussionen und Verhandlungen die Vorgaben für technische Anlagen verschärft, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen.

Der Bundesrat hatte der Neufassung bereits in seiner Sitzung am 28.05.2021 mit zahlreichen Änderungen zugestimmt, die nun vom Bundeskabinett bestätigt wurden. Die Neufassung der TA Luft tritt im Herbst 2021 in Kraft.

 

Filterpflicht für große Tierhaltungsanlagen

Für Neubauten von bestimmten großen Tierhaltungsanlagen wird eine Abluftreinigung verpflichtend. So müssen zum Beispiel große Tierhaltungsanlagen (z.B. Ställe mit mehr als 1.500 Mastschweinen) künftig 70 Prozent der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft filtern. Laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium bekommt die Landwirtschaft mehr Zeit, um die Vorgaben zur Emissionsminderung einzuhalten. Die Übergangsfristen zur Einhaltung von Vorgaben zur Emissionsminderung für Bestandsanlagen seien gegenüber bisherigen Entwürfen deutlich angepasst worden. Damit die erforderlichen Änderungen im Bestand auch umgesetzt würden können, seien Übergangsfristen zwischen fünf und acht Jahren geschaffen worden.

 

Schweinehaltung mit Außenklima laut Verordnung erlaubt

Laut dem Bundesumweltministerium stehen die neuen Regelungen der TA Luft sowie nötige Maßnahmen zur Erhöhung des Tierwohls nicht im Widerspruch. Die TA Luft sehe ausdrücklich vor, dass Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen, selbst dann eingesetzt werden können, wenn sie zu höheren Emissionen führen. Zudem seien die Emissionen aus tiergerechten Außenklimaställen in den meisten Fällen geringer als diejenigen aus geschlossenen Ställen ohne Abluftreinigung.

Hier die Kernpunkte der neuen TA-Luft für den Bereich der Tierhaltung, gemäß Angaben aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium:

  • Die derzeit geltende Abwägungsklausel zwischen Tierwohl und Immissionen bleibt erhalten und wird konkretisiert: Die neue Verordnung erlaubt tiergerechtere Haltungssysteme (etwa Schweinehaltungen mit Kontakt zu Frischluft) ausdrücklich und lässt höhere Emissionen für diese zu. Minderungspotenziale sollen ausgeschöpft werden.
  • Um die Vorgaben zur Emissionsminderung einzuhalten, bekommt die Landwirtschaft mehr Zeit. Die Übergangsfristen zur Einhaltung von Vorgaben zur Emissionsminderung für Bestandsanlagen wurden deutlich angepasst. Damit die erforderlichen Änderungen im Bestand auch umgesetzt werden können, wurden Übergangsfristen zwischen fünf und acht Jahren geschaffen.
  • Die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) wird in angepasster Form in die TA Luft aufgenommen. Mit ihr wird auch eine Forderung der Baulandkommission umgesetzt, die ein Nebeneinander von Wohnen und Landwirtschaft ermöglichen soll.
  • Es bleibt weiterhin bei den Genehmigungsbehörden zu entscheiden, ob und wie Bioaerosolbelastung von Tierhaltungsanlagen bewertet werden.
  • Es wird keine Verpflichtung zum Einbau von Abluftreinigungsanlagen in Bestandsanlagen geben. Abluftreinigung wird im Neubau von bestimmten großen Tierhaltungsanlagen jedoch verpflichtend.

 

Bundesministerin Julia Klöckner betonte zur Entscheidung: Tierschutz und Umweltschutz müssen wir zusammenbringen. Wenn wir Tierwohl fordern und Stallumbauten für mehr Auslauf fördern, muss dies auch bei der Weiterentwicklung des Immissionsschutzrechts berücksichtigt werden. Dafür haben wir uns erfolgreich eingesetzt. Wir schaffen damit Planungs- und Rechtssicherheit für unsere Landwirte: Tiergerechte Haltungsverfahren erhalten in der neuen Vorschrift Erleichterungen bei den Vorgaben zur Emissionsminderung.

 

Die ISN meint:

Zwar ist es positiv, dass die TA-Luft nach jahrelangem Gezerre zwischen den verschiedenen Parteien, Ministerien und anderen Beteiligten nun endlich verabschiedet wurde und somit Klarheit zu diesen Punkten besteht. Doch damit hört es dann auch schon auf mit den positiven Aspekten.

So können wir den Aussagen von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zum Beschluss des Bundeskabinetts nur bedingt zustimmen. Im Bereich der TA-Luft haben die Tierhalter zwar nun Planungs- und Rechtssicherheit, aber das wars auch schon!

Auf die Tierhalter kommen deutliche Verschärfungen bei den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen für ihre Betriebe zu, die zu einer erheblichen Kostenbelastung führen werden. Außerdem gibt es weiterhin noch viele ungeklärte Punkte. Nach wie vor gibt es große Unsicherheiten, wie Behörden z.B. die Emissionen von Ställen bewerten sollen. Zudem steht noch eine Harmonisierung der Tierwohlkriterien des Borchert-Konzepts mit der TA Luft aus.

Auch wenn auf den letzten Metern vor der Sommerpause auf dem Berliner Parkett noch verschiedene Entscheidungen auf den Weg gebracht werden, mangelt es nach wie vor an einem Gesamtkonzept zur Zukunft der deutschen Nutztierhaltung. Nur wenn dieses vorliegt und auch komplett umgesetzt wird, gibt für die Tierhalter Planungssicherheit und tatsächlich auch eine Perspektive.

 

Auf diese Problematik weisen wir auch in unserer neuen Kampagne Betriebsentwicklung ermöglichen - Stallbaubremse lösen hin und wollen dazu Tierhalter, landwirtschaftliche Organisationen und Unternehmen vernetzen. Wir wollen die Politik – insbesondere im Wahlkampf - daran erinnern, wo der Schuh drückt. Die Weiterentwicklung auf den Betrieben muss endlich wieder möglich werden!

©ISN/2lead

Bundesrat stimmt TA Luft mit zahlreichen Änderungen zu

arrow_upward