Baden-Württemberg: Verbandsklagerecht für drei Tierschutzvereine
Drei anerkannte Tierschutzorganisationen haben seit kurzem in Baden-Württemberg die Möglichkeit, an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitzuwirken und tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) sieht darin einen wichtigen Meilenstein für den Tierschutz.
Die Vereine Landestierschutzverband Baden-Württemberg, Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg und Bund gegen Missbrauch der Tiere können in Baden-Württemberg in Zukunft vom Verbandsklagerecht Gebrauch machen.
Tierschutzorganisationen leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag
, erklärte Hauk. Baden-Württemberg habe im Ländervergleich das bisher bundesweit umfangreichste Gesetz seiner Art beschlossen und den Tierschutzvereinen damit umfassende Beteiligungs- und Klagerechte ermöglicht. Grundlage für das Verbandklagerecht ist das 2015 beschlossene Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG).
Die ISN bleibt bei ihrem Standpunkt, dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen ist.
Die Gründe dafür finden Sie der folgenden Meldung: