02.03.2016rss_feed

Niedersächsische Landesregierung will Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände

Entsprechen Vorgaben zum Kastenstand dem Tierschutzrecht? Das sollen in Niedersachsen zukünftig Tierschutzverbände anklagen dürfen.

Entsprechen Vorgaben zum Kastenstand dem Tierschutzrecht? Das sollen in Niedersachsen zukünftig Tierschutzverbände anklagen dürfen.

Die niedersächsische Landesregierung hat heute beschlossen, ein Gesetz über das Mitwirkungs- und Klagerecht von Tierschutzorganisationen, das sogenannten Verbandsklagerecht in den Landtag einzubringen. Dies erklärte Landwirtschaftsminister Christian Meyer am Nachmittag in Hannover.

Das Verbandsklagerecht sei ein wichtiger Teil des Koalitionsvertrags und soll anerkannten Tierschutzverbänden mehr Rechte in Fragen des Tierschutzes einräumen, so das Ministerium.

 

Verbände sollen Vereinbarkeit mit Grundgesetz prüfen dürfen

Künftig können anerkannte Tierschutzorganisationen in Grundsatzangelegenheiten Klage erheben und gerichtliche Überprüfungen veranlassen. Verbände haben dann das Recht, von einem Gericht überprüfen zu lassen, ob behördliche Erlaubnisse zum Beispiel für bestimmte Eingriffe am Tier oder für Tierversuche mit dem im Grundgesetz und der niedersächsischen Verfassung verankerten Tierschutz vereinbar sind, erläutert Meyer. Dazu könne auch die Prüfung gehören, ob etwa Vorgaben für Kastenstände von Muttersauen (…) dem Tierschutzrecht entsprechen.

 

Niedersachsen folgt mit dem Verbandsklagerecht den Ländern Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg als achtes Bundesland. Sachsen-Anhalt hat das Thema auf nach der Landtagswahl im März vertagt.

 

Feststellungsklagerecht: Thema schon auf Mitgliederversammlung diskutiert

Machen Sie nicht denselben Fehler wie Ihre Kollegen in NRW, riet ein Landwirt Ministerpräsident Weil erst vor einer Woche auf der ISN-Mitgliederversammlung. Wir haben durch das Verbandsklagerecht nun jede Menge Leute, die von der praktischen Landwirtschaft keine Ahnung haben, aber fleißig mitbestimmen wollen. Diese Sorge teilte Weil nicht, weil in Niedersachsen im Gegensatz zu NRW nur ein Feststellungsklagerecht geplant sei, kein Anfechtungs- oder Verpflichtungsklagrecht.

 

Die Feststellungsklage wird auch als kleines Verbandsklagerecht bezeichnet. Dabei geht es um die rückwirkende Überprüfung einer Genehmigung, das Ergebnis der Klage hat jedoch anders als bei einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage keine Auswirkung auf das Fortbestehen der Genehmigung. Erst beim nächsten, vergleichbaren Fall wird das Urteil der vorangegangenen Feststellungsklage herangezogen.

 

Die ISN meint:

Wir bleiben bei dem Standpunkt, dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen ist.
Das Verbandsklagrecht bedeutet aus unserer Sicht:

  • mehr bürokratischer Aufwand und Kosten für Tierhalter und Behörden, die in keinem Verhältnis zum Nutzens stehen,
  • ein Misstrauen gegenüber den für Kontrollen in der Tierhaltung verantwortlichen Behörden in den Landkreisen, da man mit dem Klagerecht auf Laienwissen statt auf Fachverstand setzt,
  • dass Tierschutzvereinen ohne jeglichen Nachweis eine höhere Sachkompetenz in Sachen Tierhaltung zugesprochen wird, als ausgebildete Landwirte, Tierärzte und Fachgremien,
  • eine Blockade der Weiterentwicklung der Agrarwirtschaft, und erschwerte Bedingungen für einen fairen Wettbewerb auf dem europäischen Markt.

Dem ausgesprochen Ziel des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil vergangene Woche auf der ISN-Mitgliederversammlung in Osnabrück, dass Niedersachen auch zukünftig das Schwein- und Agrarland Nummer 1 bleiben soll, wird mit einem Verbandsklagrechte in jedem Fall ein Bärendienst erwiesen.

Nun kommt es auf die weitere Ausarbeitung des Gesetzes im Rahmen der Landtagsdebatte an. Zudem bleibt abwarten, welche Verbände in Niedersachsen zukünftig für das Klagerecht anerkannt werden. Es darf aus Sicht der ISN nicht sein, dass Verbände anerkannt werden, die das deutsche Recht und Gesetz nicht bedingungslos anerkennen, nachts in Ställe einbrechen und die Tierhalter wie Freiwild an den Pranger stellen.

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