12.05.2023rss_feed

Auch die Umweltminister wollen den Stallumbau zu höheren Haltungsstufen in der TA-Luft ermöglichen

Die Umwelminister folgen der Absichtserklärung der Agrarminister hinsichtlich der Öffnung der TA-Luft für den Umbau der Ställe zu höheren Haltungsstufen

Die Umwelminister folgen der Absichtserklärung der Agrarminister hinsichtlich der Öffnung der TA-Luft für den Umbau der Ställe zu höheren Haltungsstufen

Die Umweltminister sind der Absichtserklärung der Agrarminister gefolgt, den Umbau der Ställe hin zu den höheren Haltungsstufen im Rahmen der TA-Luft zu ermöglichen.

ISN: Eine Absichtserklärung die nach langem Hickhack zuversichtlich stimmt. Ohne die entsprechenden endgültigen Beschlüsse ist diese große Genehmigungshürde aber noch nicht genommen.

 

Die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen für einen tiergerechten Umbau von Ställen haben eine weitere Hürde genommen, berichtet Agra-Europe. Demnach hat sich die Umweltministerkonferenz (UMK) heute unter dem Vorsitz des Landes NRW in dieser Frage auf eine bundesweit einheitliche Auslegung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) verständigt. Die zuständigen Ressortchefs und -chefinnen fassten bei ihrem Frühjahrstreffen in Königswinter einen gleichlautenden Beschluss wie die Agrarministerkonferenz (AMK) vor einer Woche in Berlin.

 

Qualitätsgesichertes Haltungsverfahren ab Haltungskennzeichnungsstufe Frischluft

Demnach definieren die Länder Ställe der im Tierhaltungskennzeichengesetz vorgesehenen Haltungsstufen Frischluft und Bio gemäß TA Luft als qualitätsgesicherte Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen/tiergerechte Außenklimaställe. Dies gilt grundsätzlich auch für Auslaufställe. Allerdings sind in diesen Ställen weitere Maßnahmen im Sinne des Managements zu treffen, heißt es in dem Beschluss von UMK und AMK. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun bis zum September Vollzugshinweise zur TA Luft erarbeiten, damit aus immissionsschutzrechtlicher Perspektive rechtssichere Genehmigungen durch die zuständigen Behörden erlassen werden können und ein größtmögliches Maß an Verlässlichkeit sowie eine bundesweit einheitliche Anwendung der entsprechenden Regelungen in der TA Luft gewährleistet ist."

 

 

Die ISN meint:

Es stimmt zuversichtlich, dass nach dem lange andauernden Hickhack in dieser Frage zum Umbau der Tierhaltung die UMK nun der AMK folgt. Die UMK spricht sich ebenso wie zuvor die AMK für eine bundeseinheitliche Auslegung der TA-Luft aus, um den Umbau von Ställen hin zu den höheren Haltungsstufen (ab der Stufe Frischluft) zu ermöglichen. Solange jedoch keine endgültigen Beschlüsse mit den entsprechenden Details gefasst sind, ist diese große Hürde noch nicht genommen – auch wenn diese Absichtserklärung ein wichtiger Schritt in diese Richtung war. Eine Bewertung der Beschlusslage ist erst dann möglich, wenn am Ende die konkreten Ergebnisse auf dem Tisch liegen. Das Ziel ist also längst noch nicht erreicht.


Sonder-AMK zum Umbau der Schweinehaltung: Von der Umsetzbarkeit noch weit entfernt!

arrow_upward