08.06.2018rss_feed

ASP-Vorsorge: Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetz angepasst

Infografik des BMEL zur ASP-Vorsorge

Infografik des BMEL zur ASP-Vorsorge

In Polen erregt aktuell der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Betrieb mit fast 6.000 Schweinen Aufsehen. Der betroffene Sauenbetrieb befindet sich in der Gemeinde Orla in der Provinz Podlasie in Ostpolen. Das ist der neunte bestätigte ASP-Fall in diesem Jahr bei Hausschweinen in unserem Nachbarland und mit Abstand der größte befallene Bestand seit dem Erstausbruch der ASP in Polen im Jahr 2014.

Die Bundesregierung verstärkt angesichts der anhaltenden Bedrohung durch die ASP ihre Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung. Am Mittwoch beschloss das Kabinett den Entwurf zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, im Falle eines Seuchenausbruchs schneller und effektiver als bislang möglich zu reagieren.

 

Weitergehende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung

Mit der Neuregelung ist einer Erweiterung der Ermächtigungsgrundlagen des Tiergesundheitsgesetzes geplant, um weitergehende zur Tierseuchenbekämpfung erforderliche Maßnahmen vornehmen zu können. Dazu zählen Maßnahmen zur Absperrung eines von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Gebietes, etwa durch Umzäunung, ferner die Beschränkung des Personen- oder Fahrzeugverkehrs für betroffene Gebiete sowie Beschränkungen und Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise ein Ernteverbot mit dem Ziel, eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden, zählt Agra Europe auf.


Infografik des BMEL zur ASP-Vorsorge

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Bundesjagdgesetz angepasst

Zudem geht es um die Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren und um die Durchführung einer verstärkten Bejagung durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten. Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten auch aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung bestimmen zu können.

 

Ziel: Schnell handeln, um Verbreitung zu verhindern

Ziel der Gesetzesnovelle sei es, im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest, schnell Maßnahmen ergreifen zu können, um eine Verbreitung zu verhindern, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Im Vordergrund stehe aber nach wie vor die Prävention. Hier sei insbesondere Aufklärung gefragt, etwa um zu verhindern, dass Speisereste mit ASP-kontaminierten Schweinefleischerzeugnissen unachtsam entsorgt würden und eine Infektionsquelle für Wildschweine bildeten.


In dieser Meldung haben wir zusammengefasst, was Sie auf Ihrem Betrieb tun können...

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