02.03.2018rss_feed

ASP-Vorsorge für den Ernstfall: Novelle der SchweinepestVO und Werben für das Regionalisierungsprinzip

Novelle der Schweinepestverordnung ist durch den Bundesrat

Novelle der Schweinepestverordnung ist durch den Bundesrat

Auf politischer Ebene tut sich in Sachen Afrikanischer Schweinepest (ASP) weiterhin einiges – besonders auch, um auf einen Ausbruch in Deutschland vorbereitet zu sein und nationale Sperrungen im Falle eines Schweinepest-Ausbruchs möglichst zu verhindern. ISN: Jetzt nicht nachlassen, das ist der richtige Weg! Mit den jetzt diskutierten und beschlossenen Maßnahmen kommt man wichtige Schritte weiter, um bestmöglich für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein.

Bundesrat segnet Novelle der Schweinepestverordnung ab

Eine der größten Sorgen der Schweinehalter ist der stockende Schweinefleischabsatz und Exportsperren im ASP-Seuchenfall. Die heute im Bundesrat verabschiedete Novelle der Schweinepestverordnung hat vor diesem Hintergrund besonders wichtige Weichen gestellt, die für eine möglichst schnelle Normalisierung der Schweinefleischvermarktung nach einem ASP-Einbruch in Deutschland entscheidend sind.

Dazu gehört es beispielsweise, dass alle schweinehaltenden Betriebe aus dem jeweiligen betroffenen Gebiet, die ihre Tiere oder deren Erzeugnisse vermarkten wollen, das Fleisch oder die Tiere vorher untersuchen lassen müssen. Dieses enge Untersuchungsnetz eröffnet überhaupt nur die Möglichkeit, dass das für den menschlichen Verzehr völlig unbedenkliche Schweinefleisch aus den betroffenen Gebieten normal in den Verkehr gebracht werden kann. Die Regelungen für die Schweinehalter im Seuchenfall sind sehr komplex – eine genaue Beschreibung der Abläufe erfolgt in den nächsten Tagen hier im www.schweine.net.

 

Schmidt macht sich für Regionalisierungsprinzip stark

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat sich am Rande einer nationalen Präventionskonferenz zur ASP für eine Anwendung des Regionalisierungsprinzips stark gemacht. Demnach sollten Exportsperren und Handelsbeschränkungen bei einem Seuchenausbruch mit entsprechenden Pufferzonen auf das betroffene Gebiet beschränkt bleiben und nicht automatisch das ganze Land umfassen, erläuterte Schmidt gegenüber der Presse.

Er beruft sich dabei auf den Schiedsspruch der Welthandelsorganisation (WTO), die im Rechtsstreit zwischen der Europäischen Union und Russland 2016 festgestellt hatte, dass ein veterinärrechtlich begründetes Importverbot Russlands für Schweine und Schweinefleisch aus der gesamten EU nicht zulässig sei. Der Minister stellte aber auch klar, dass kein Abnehmerland zur Akzeptanz des Regionalisierungsprinzips gezwungen werden könne. Ein solcher Umgang mit einem möglichen ASP-Ausbruch sei vielmehr Verhandlungssache; deshalb stehe sein Haus bereits in Kontakt mit wichtigen Kunden, wie China und werbe für das Prinzip.

 

Die ISN meint:

An dieser Stelle ist auch einmal ein Lob an die Politik angebracht: Es ist gut, dass die Bedrohung der deutschen Schweinehaltung durch die ASP erkannt wurde und schon jetzt wichtige Weichen für den Ernstfall gestellt werden. Damit haben die zahlreichen Diskussionsrunden und Abstimmungsgespräche Früchte getragen. Insbesondere die Vermarktungsregelungen der angepassten Schweinepestverordnung sind ganz entscheidend für die Situation der Schweinehalter im Ernstfall. Ein Ausbruch der ASP wird schwere wirtschaftliche Schäden mit sich ziehen – keine Frage. Es geht darum, nach einem Seuchenfall so schnell es geht wieder zur Normalisierung des Schweinefleischabsatzes und damit auch zu einer Normalisierung des Marktes zu kommen.


Weitere Infos zur SchweinepestVO finden Sie hier.

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