29.07.2022rss_feed

ASP-Restriktionsgebiete im Emsland: Erste Schweine heute geschlachtet

Erstmalig werden heute Schweine aus dem Restriktionsgebiet im Emsland geschlachtet

Erstmalig werden heute Schweine aus dem Restriktionsgebiet im Emsland geschlachtet

Während heute die ersten Schweine aus dem ASP-Restriktionsgebiet im Emsland geschlachtet werden konnten, ebnen weitere Schlachtunternehmen den Weg für die Abnahme der Schweine in den kommenden Wochen. Die Fragen der Logistik werden zunehmend geklärt – die finanziellen Fragen sind hingegen noch in der Diskussion.

ISN: Bis zu diesem ersten wichtigen Schritt war es ein Kraftakt aller Beteiligten. Weitere müssen und werden folgen. Darüber hinaus fokussiert sich die Debatte nun auch auf die Fragen der Vergütung der Tiere und die Entschädigung der Betriebe.

 

Nachdem Anfang Juli die Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand in Emsbüren im Emsland bestätigt wurde und eine entsprechende tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung in Kraft getreten ist, wurden heute erstmalig wieder Schweine aus dem Restriktionsgebiet geschlachtet. Die Schlachtung von ca. 2500 schweren Schweinen in Geldern (NRW) soll eine erste Entlastung der immer voller werdenden Ställe im Restriktionsgebiet bringen. Weitere Schlachtunternehmen arbeiten daran, in Kürze Schweine aus dem Restriktionsgebiet abzunehmen.

 

Voraussetzungen geschaffen

Das Ganze ist aber äußerst komplex. Die Schlachtung der Schweine ist zwar möglich, nachdem die vorgegebenen veterinärmedizinischen Untersuchungen durchgeführt und die entsprechenden behördlichen Voraussetzungen geschaffen und Genehmigungen erteilt wurden. Doch solange das Restriktionsgebiet Bestand hat (nach aktuellem Stand bis zum 14. Oktober 2022) müssen die Schlachtkörper von Schweinen aus diesem Gebiet trotz aller Untersuchungen entsprechend mit einem Kreuzinnenstempel versehen und das Fleisch erhitzt werden. Vor diesem Hintergrund müssen bis zur Schlachtung zahlreiche genehmigungsrechtliche und logistische Hürden genommen werden. Schlachtbetriebe, Kühlkapazitäten und entsprechende Verarbeitungsbetriebe, welche die notwendige Erhitzung gewährleisten können, müssen sich zusammenfinden. Die Landesbehörden und Kreisveterinärämter der abgebenden und aufnehmen Standorte müssen zustimmen und Exportzulassungen von Schlachtstandorten sollen nicht gefährdet werden.

 

Logistische Herausforderung

Wir haben in den vergangenen Wochen gemeinsam mit den anderen landwirtschaftlichen Organisationen – speziell dem Landvolk - , der Schlachtindustrie sowie den Kreis- und Landesbehörden und dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium zahlreiche und intensive Abstimmungsgespräche geführt, um die Verbringung von Schweinen zur Schlachtung aus den Restriktionsgebieten überhaupt zu ermöglichen. Allein das war aufgrund der Vielzahl an zu beachtenden Vorgaben ein riesiger Kraftakt aller Beteiligten. Allein vier Wochen hat es bis zu diesem Punkt gedauert! Der Teufel steckt hier wahrlich im Detail, so ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Er führt weiter aus: Jetzt ist dieser erste Schritte erreicht, nun geht es darum, den kontinuierlichen Abfluss der Schweine aus den ASP-Restriktionsgebieten zu gewährleisten. Zudem müssen Ferkel entsprechend untergebracht werden.

 

Betriebe finanziell unterstützen

Darüber hinaus ist die Diskussion um die Entschädigung der Betriebe in vollem Gange. Es geht unter anderem um die Frage, welche angemessenen Verwertungspreise sich trotz der ohne Frage weitreichenden Vermarktungseinschränkungen und den Herausforderungen in der Kette realisieren lassen, erklärt Staack und gibt weiter zu Bedenken. So oder so kommt es dennoch zu dramatischen ökonomischen Verlusten bei den rund 300 Schweinehaltern in dem betroffenen Gebiet. Deshalb muss auch eine begleitende finanzielle Unterstützung der Betriebe durch den Staat erfolgen - so, wie sie beispielsweise im Rahmen der Härtefallregelung analog zu den Corona-Hilfen gezahlt wurde. Staack begründet dies weiter: Schließlich sind es wie bei Corona auch bei der ASP die amtlich angeordneten Quarantänemaßnahmen, die zu erheblichen Vermarktungseinschränkungen führen, und die nun Betriebe unverschuldet in diese finanzielle Notsituation bringen. Ohne Frage wäre allen Beteiligten zudem erheblich geholfen, wenn die Verkürzung der Sperrfrist von 90 auf 60 Tage bei der EU erwirkt werden könnte, so Staack.

 

Biosicherheit wichtige Voraussetzung

Entscheidende Voraussetzung für die Entspannung der Situation, für die Vermarktung der Tiere und das Verhindern von Kürzungen bei Entschädigungsleistungen ist die Biosicherheit auf jedem einzelnen schweinehaltenden Betrieb. Nutzen Sie den folgende Leitfaden zur Überprüfung: Leitfaden Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU" mit Checklisten


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