26.03.2021rss_feed

BMEL: Antragsfrist für die Förderung zum Stallumbau soll verlängert werden

Das mit den 300 Mio. Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket bestückte Programm soll sauenhaltenden Betrieben die Anpassung an die Neuregelung der Kastenstandhaltung finanziell erleichtern

Das mit den 300 Mio. Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket bestückte Programm soll sauenhaltenden Betrieben die Anpassung an die Neuregelung der Kastenstandhaltung finanziell erleichtern

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat angekündigt, dass die Antragsfrist für das Bundesprogramm Stallumbau aus dem Corona-Konjunkturprogramm verlängert werden soll. Die Änderung der Förderrichtlinie soll Anfang April in Kraft treten. Darüber hinaus fordert Klöckner von ihrem Koalitionspartner in puncto Baurecht die Blockadehaltung abzulegen.

ISN: Auch wenn die Fristen nach wie vor ambitioniert sind, ist es gut, dass nun die Fristen verlängert wurden. Der Bund aber insbesondere auch die Bundesländer stehen nun in der Verantwortung alles zu tun, damit den Betrieben die Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Genehmigungen ermöglicht wird. Nur dann können mehr als Einzelbetriebe die Förderung nutzen.

 

Hintergrund

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat im vergangenen Jahr die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm Stallumbau vorgelegt, das im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms der Bundesregierung für 2020 und 2021 insgesamt 300 Millionen Euro für den Umbau von Ställen zur Verfügung stellt. Das Programm dient der Umsetzung von mehr Tierwohl in den Ställen, u.a. soll es sauenhaltende Betriebe bei der Anpassung an die Neuregelung der Kastenstandhaltung finanziell unterstützen.

 

Antragsfrist soll bis zum 30. September 2021 verlängert werden

Das Programm war – wie alle Teile des Corona-Konjunkturprogramms – ursprünglich bis Ende 2021 befristet, da eine Mittelübertragung in das Jahr 2022 vom zuständigen Bundesfinanzministerium grundsätzlich nicht vorgesehen war. Damit sauenhaltende Betriebe auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst in 2022 erfolgt, will Klöckner nun die Antragsfrist in der Förderrichtlinie verlängern: Die Betriebe könnten den Förderantrag dann (statt bis zum 15. März 2021) bis zum 30. September 2021 stellen.

 

Klöckner fordert Ende der Blockaden im Baurecht

Damit die Mittel gut abfließen können, erwarte Klöckner vom Koalitionspartner, dass die Blockadepolitik bei der Änderung des Baugesetzbuches abgelegt wird. Denn ihre Partei wolle den Landwirten helfen, schneller und unbürokratischer eine Genehmigung zu bekommen, wenn diese mehr Platz im Stall schaffen wollen. Hier auf der Bremse zu stehen, schade Tierhaltern und Tieren gleichermaßen, betont Klöckner.

 

Die Änderung der Förderrichtlinie liegt aktuell bei der Europäischen Kommission zur Prüfung – sie wird voraussichtlich Anfang April im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Weitere Details zur Antragstellung finde Sie unter www.ble.de/stallumbau

 

 

Die ISN meint:

Auch wenn die Fristen nach wie vor ambitioniert sind, ist es gut, dass die Fristen verlängert wurden. Ein Problem bleibt aber weiter, die entsprechenden Genehmigungen für den Umbau zu bekommen. Hier stehen der Bund aber insbesondere auch die Bundesländer in der Verantwortung alles zu tun, damit den Betrieben die Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben ermöglicht wird. Und wenn das Förderprogramm nicht nur Einzelbetrieben zu Gute kommen soll, muss das sehr schnell gehen.


Förderprogramm Stallumbau aus dem Corona-Konjunkturpaket bis 2022 verlängert

Förderprogramm Stallumbau geht an den Start - ISN: Praxisuntauglich und zum Scheitern verurteilt

arrow_upward